Die geplante Urheberrechtsreform des Bundesjustizministerium schadet Inhalteanbietern und der gesamten Kreativbranche, das ist zumindest die Meinung von ARD, ZDF und Vaunet. In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Öffentlich-Rechtlichen sowie der Privatsender-Verband nun die angedachte Reform. Das Justizministerium hatte am 13. Oktober einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts veröffentlicht. "Der Entwurf enthält rechtlich bedenkliche proaktive und rückwirkende Berichtspflichten für Sender, Produzenten und Verwerter gegenüber einer unüberschaubaren Vielzahl an Mitwirkenden an Audio- und audiovisuellen Inhalten", warnen ARD, ZDF und Vaunet jetzt. 

Die verschiedenen Punkte würden zu einem "immensen bürokratischen Mehraufwand mit hohen Mehrkosten" führen, kritisieren die Sender. Diese würden in keinem Verhältnis zu möglichen Vorteilen stehen. "Im Gegenteil: Wenn Kosten in Administration fließen, können sie nicht mehr in Inhalte investiert werden." Der Referentenentwurf verkenne die wirtschaftlichen Realitäten und ignoriere die "erheblichen Kosten für die Rechteinhaber und Kreativwirtschaft".

Der Vorschlag widerspricht nach Ansicht von Öffentlich-Rechtlichen und Privaten einem gerechten Interessensausgleich. Rechtsunsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten seien so vorprogrammiert. "Der Produktionsstandort Deutschland wird dadurch in seiner Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig geschädigt."

Die Sender betonen in einer gemeinsamen Erklärung außerdem, dass es ihnen nicht darum gehe, "den Status quo des deutschen Rechts zu Lasten der Kreativen einzuschränken". Benötigt würden jedoch Regelungen, die den Besonderheiten der Branche Rechnung tragen, praxistauglich seien und den Alltag der Herstellungsprozesse nicht verkennen. Solche branchenspezifischen Ausnahmen lasse die EU-Richtlinie, die jetzt in deutsches Recht gegossen werden muss, auch ausdrücklich zu. 

Auch der neue, geplante "Direktvergütungsanspruch" ist ARD, ZDF und Vaunet ein Dorn im Auge. Diesen Anspruch können Kreative für lizenzierte Inhalte gegen Plattformen über Verwertungsgesellschaften geltend machen. Das würde aber die bestehenden gesetzlichen Verwertungen sowie die Lizenz- und Geschäftsmodelle der Film- und Fernsehbranche beeinträchtigen. Hier sieht man die Gefahr einer Doppelvergütung für Kreative und eine Aushöhlung der Rechteauswertung.