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Der MDR hält den neuen Sender-Staatsvertrags für verfassungswidrig. Der Sender sei davon überzeugt, dass ein Teil davon "mit der Gewährleistung der Rundfunkfreiheit des MDR nicht vereinbar ist", erklärte Jens-Ole Schröder, der Juristische Direktor der Dreiländeranstalt, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Deshalb äußere man verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Entwurf. Ob der MDR klagen wird, ist aber noch nicht unklar.

Im Sender reibt man sich offenbar vor allem an einer gerechte Verteilung der sogenannten "MDR-Regionaleffekte". Der Staatsvertragsentwurf enthält dem Bericht zufolge die Regelung, der Intendant habe "im Rahmen des Möglichen darauf hinzuwirken, dass den Ländern ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen". Kritisiert wird auch, dass die Landesregierungen dazu berechtigt seien, Vertreter der Rechtsaufsicht zu den Sitzungen des Verwaltungsrats zu entsenden.

Ein vom MDR in Auftrag gegebenes Gutachten des Verfassungsrechtlers Dieter Dörr schließt sich dem "FAZ"-Bericht zufolge der Auffassung an. Demnach sei der Abschnitt über die Länderanteile an den Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag verfassungswidrig. Zudem gewährleiste der Entwurf nicht die Programmautonomie und die Organisationshoheit des MDR. Erstaunlich ist jedoch, dass in einer Stellungnahme des MDR vom 10. Dezember derartige Vorbehalte nicht geäußert wurden, weshalb die "FAZ" die Frage stellt, ob dies nun als Retourkutsche für die Blockierung der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt zu verstehen sei.

Kritik kam von der CDU-Fraktion im sächischen Landtag. Deren medienpolitischer Sprecher Andreas Nowak erklärte, es sei das verfassungsmäßige Recht des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ordnen. Der MDR täte gut daran, dieses Gestaltungsrecht ernst zu nehmen.