Zwar stand auch bislang schon fest, dass neben Unternehmen auch Soloselbständige Anspruch auf die sogenannte "Überbrückungshilfe III" des Bundes haben, viele Schaupielerinnen und Schauspieler fielen trotzdem durchs Raster, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern projektbezogen engagiert sind. Weil die Beschäftigungszeiten zu kurz sind, haben sie zugleich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Auch andere Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste teilen dieses Schicksal.

Der Bundesverband Schauspiel drängte daher seit Monaten darauf, diese Lücke zu schließen. Auf Initiative von Kulturstaatsministerin Monika Grütters kam die Bundesregierung dem nun nach. Damit können künftig auch kurz befristet Beschäftigte im Bereich der darstellenden Künste Hilfen von bis zu 7.500 Euro für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 beantragen. "Ich bin meinen Kabinettskollegen dankbar dafür, dass sie auf mein intensives Werben hin die sehr spezifischen Lebensumstände und Beschäftigungsverhältnisse der Kreativen anerkennen und die Hilfsangebote der Bundesregierung darauf abstimmen", erklärte Grütters zu der Entscheidung.

Beim Schauspiel-Verband zeigt mans ich zufrieden: "Der BFFS hatte die Bundesregierung seit Beginn der Pandemie immer wieder dazu aufgefordert, die Schauspieler*innen in der Krise nicht zu benachteiligen. Viele unserer Schauspielkolleg*innen haben den BFFS dankenswerterweise bei den Bemühungen unterstützt, die nun zum Erfolg geführt haben", erklärt BFFS-Vorstandsmitglied Hans-Werner Meyer. Sein Vorstandskollege Heinrich Schafmeister ergänzt: "Aber ein besonderer Dank gebührt der Staatsministerin Monika Grütters. Sie hat sich innerhalb der Bundesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass neben den Solo-Selbstständigen auch die auf Projektdauer befristet Beschäftigteten, vor allem wir Schauspieler*innen, Zugang zu den Überbrückungshilfen erhalten. Die Politik hat verstanden!"