Die Berliner Senatskanzlei und die Brandenburger Staatskanzlei haben sich darauf verständigt, das Verfahren zur Novellierung des RBB-Staatsvertrages vorerst auszusetzen, da aus ihrer Sicht noch inhaltliche Fragen zu klären sind. Damit könne der Staatsvertrag nicht mehr in der laufenden Berliner Legislaturperiode beschlossen werden, teilten Senatskanzlei und Staatskanzlei gemeinsam mit. Gewählt wird in der Hauptstadt im September. Ursprünglich hatte man angepeilt, dass die Regierungschefs die Novellierung in den kommenden Wochen unterschreiben.

Die Fragen betreffen insbesondere den Modellversuch, wonach dem RBB die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, perspektivisch einen seinerr Radiosender ausschließlich im Internet zu verbreiten, entweder als Live-Stream des linearen Programms oder als Telemedienangebot.

"Wir haben sehr für einen Modellversuch geworben, bei dem radioeins oder Radio Fritz perspektivisch ausschließlich im Internet hätte übertragen werden können", sagte Staatssekretär Christian Gaebler. "Allen ist doch klar: Das ist die Zukunft! Wir mussten aber feststellen, dass eine solche Reform derzeit nicht konsensfähig ist und werden die Novellierung daher verschieben." Und Staatssekretär Benjamin Grimm erklärte: "Den RBB-Staatsvertrag fasst man nicht alle Jahre an und daher muss es unser Anspruch sein, dem Sender bei der Novellierung eine klare Zukunftsperspektive zu geben. Wir können nicht ständig über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reden und gleichzeitig bei der Novellierung in der Vergangenheit verharren."

RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegenüber der dpa: "Wir bedauern, dass sich die Modernisierung des Staatsvertrags jetzt verzögert, aber wir respektieren diese Entscheidung natürlich. Unsere Positionen bringen wir in künftige Beratungen gerne wieder ein."