Die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Reporter und eine freie Mitarbeiterin des Senders RTL hat das Amtsgericht Bremen-Blumenthal nun abgelehnt. Gegen die Journalisten wurde ermittelt, weil das RTL-Mittagsmagazin "Punkt 12" im Jahr 2018 einen Beitrag über vermeintlich Pädophile gezeigt hatte. In Folge der Ausstrahlung wurde in Bremen dann in Mann in seiner Wohnung von mehreren Männern derart zusammengeschlagen, dass er kurzzeitig in Lebensgefahr schwebte. Mehrere Medien hatten nach der Tat eine Verbindung zum RTL-Beitrag gezogen. Klar ist aber inzwischen: Der letztlich verprügelte Mann ist nicht der, den RTL verpixelt gezeigt hatte. Er wohnte aber – offenbar zufällig – in dem Wohnblock, den der RTL-Beitrag zeigte.

 

Daher kam das Amtsgericht nun zum Schluss, dass die Verletzungsfolgen beim Opfer zwar in hohem Maße bedauerlich seien, dies aber nicht dazu führen dürfe, "dass die Verantwortung für diese Tat von den vorsätzlich handelnden 'Lynchmob'-Beteiligten auf die Journalisten verschoben wird, bei denen schon fraglich ist, ob diese überhaupt eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflicht begangen haben; denen aber jedenfalls das brutale Vorgehen des Lynchmobs gegen eine nicht in dem Fernsehbeitrag gezeigte Person (!) nicht zurechenbar ist."

"Wir begrüßen die Entscheidung des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal, da es bestätigt, dass das brutale Vorgehen des Lynchmobs gegen eine nicht in dem Fernsehbeitrag gezeigte Person dem RTL-Team nicht zurechenbar ist“, so eine RTL-Sprecherin auf Nachfrage von DWDL.de. Übrigens: Weder der verprügelte Mann noch der im RTL-Beitrag gezeigte Mann seien pädophil. Auch der verpixelt gezeigte Mann sei bei der Polizei vorstellig geworden und habe seine Unschuld glaubhaft gemacht, hieß es seitens der örtlichen Dienststelle schon kurz nach der Ausstrahlung.