ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich angesichts der riesigen Schäden durch die jüngste Flutkatastrophe darauf geeinigt, Betroffenen unbürokratisch den Rundfunkbeitrag für die Zeit zu erlassen, in der deren Wohnung, das KfZ oder die Betriebsstätte vorübergehend nicht nutzbar ist. Ein Anruf beim Beitragsservice reicht dafür aus - weil die Betroffenen aktuell wohl größere Sorgen haben dürften als die Abbuchung der 17,50 Euro im Monat, ist eine solche befristete Abmeldung zum 1. Juli auch noch rückwirkend bis Ende des Jahres möglich, eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden dann wieder erstattet.

Wurden die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kfz vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht ohnehin und das Beitragskonto kann umgehend abgemeldet werden. Hier reicht eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice ohne weitere Nachweise aus. In beiden Fällen wird auf Basis offizieller behördlicher Informationen geprüft, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt.

Darüber hinaus können Beitragszahlende, die durch die Flut betroffen sind, einen Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge mit dem Beitragsservice vereinbaren. In jedem Fall werde man sich um eine zügige, unbürokratische Bearbeitung der Anliegen, heißt es in der Mitteilung.