Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich in der Debatte um die Neuformulierung des Auftrags von ARD und ZDF auf einen Entwurfs-Text für den nächsten Medienänderungsstaatsvertrag geeinigt - der nun aber ab Mitte November noch öffentlich zur Diskussion gestellt  und danch durch alle Länderparlamente verabschiedet werden soll. Unter anderem wird den Sendern darin der Wunsch erfüllt, dass sie künftig - in Abstimmung mit ihren Aufsichtsgremien - selbst über den Fortbestand ihrer kleineren linearen Spartensender entscheiden dürfen.

Direkt beauftragt werden sollen demnach nur noch Das Erste, das ZDF-Hauptprogramm, die Dritten sowie aufgrund der internationalen Verflechtungen auch 3sat und Arte. Ob es aber die kleineren Sender wie ARD One, ZDFinfo, ZDFneo, ARD-Alpha, Tagesschau24 oder auch Phoenix weiter als linearen Kanal geben soll oder ob man irgendwann deren lineare Ausstrahlung einstellt und die Inhalte direkt auf Plattformen im Netz veröffentlicht, kann dann durch Sender und Aufsichtsgremien selbst entschieden werden, ohne dass hier die Medienpolitik nochmal befragt werden müsste.

Malu Dreyer, Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, erklärte dazu: "Eine staatsvertragliche Einzelbeauftragung jedes einzelnen Rundfunkprogramms bis hin zum Programmnamen passt nicht mehr zum geänderten Nutzungsverhalten der Menschen. Diese Flexibilisierung ist also gerade kein Freifahrtschein, sondern bedeutet mehr Verantwortung für die Anstalten."

Dass die Sender ihre erfolgreichsten Beiboote einfach so aufgeben, scheint dabei kaum wahrscheinlich - doch bei einem Sender wie ARD-alpha ist schon eher fraglich, wie lange der noch als linearer Kanal weitersenden würde. BR-Intendantin Katja Wildermuth kündigte jüngst bereits an, sich einen Umbau zu einem Online-Portal für Bildungsinhalte vorstellen zu können. Eine Einstellung linearer Verbreitung wäre in jedem Fall mit geringeren Kosten verbunden, die dann anderweitig investiert oder generell eingespart werden könnten.

Dabei müssen sich die Sender auch an der Vorgabe orientieren, ein Gesamtangebot für alle Bevölkerungsgruppen zu machen, sie dürfen also weder die ganz jungen, noch die älteren Menschen aus dem Auge verlieren. Verpflichtet werden sollen die Anstalten unter anderem auch zu einem besseren Qualitätsmanagement mit klaren Zielvorgaben, die Pflicht zu einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung sowie zu Objektivität und Unparteilichkeit sind ebenfalls explizit aufgeführt.

Unterhaltung soll weiter zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehören - allerdings heißt es in dem Entwurf, dass sie dem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen müssen, wie Malu Dreyer auf der Pressekonferenz sagte. Die "FAZ" berichtete schon am Donnertagabend, dass sie vorrangig Kultur- und Wissensinhalte vermitteln sollen. Für die meisten Formate ließe sich hier wohl eine entsprechende Argumentation finden, doch schon allein, dass sich ARD und ZDF dahingehend künftig rechtfertigen müssten und sich nicht allein darauf berufen können, dass Unterhaltung ohne Einschränkung auch Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags sei, könnte bei manch Format zu Diskussionen führen.

Verpflichtet werden die Sender überdies zum Ausbau barrierefreier Angebote. "Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Untertitel, vielmehr müssen die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt werden. Im Rahmen von ,Aktionsplänen‘ muss nun regelmäßig über erzielte Fortschritte und geplante Maßnahmen Bericht erstattet werden. Verlautbarungen, zum Beispiel im Fall von Naturkatastrophen, müssen künftig zwingend in barrierefreier Form gestaltet werden", so Dreyer. Die Länder würden dabei schon vor Inkrafttreten des Zweiten Medienänderungsstaatsvertrages erwarten, dass alle Medienanbieter ihre Anstrengungen beim Ausbau barrierefreier Angebote verstärken.