Im Oktober 2020 ist Google News Showcase an den Start gegangen. In diesem Rahmen kooperiert Google mit verschiedenen Verlagen, erst jüngst kamen einige weitere hinzu, und zahlt ihnen für die Nutzung von Texten Lizenzgebühren. Unter anderem die Verwertungsgesellschaft Corint Media ging aber gegen Google News Showcase vor, weshalb das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr ein Prüfverfahren gegen den US-Riesen einleitete. Nun hat sich Google nach Angaben der Kartellwächter zu Zugeständnissen bereiterklärt. 

So will Google das Angebot nicht auf die klassische Google Suche ausweiten, dort sollten die Showcase-Panels eigentlich auch angezeigt werden. Dazu wird es aber nicht kommen. "Google hat Maßnahmen zugesichert, mit denen es auf unsere geäußerten Wettbewerbsbedenken bei Google News Showcase reagieren wird", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Neben der gestrichenen Einbindung in die allgemeine Suche soll die Teilnahme an Google News Showcase die Geltendmachung des allgemeinen Leistungsschutzrechtes der Presseverleger nicht behindern. Und dann soll er Zugang zu Google News Showcase nach sachlichen Kriterien erfolgen. 

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"Um sicher zu stellen, dass die von Google vorgeschlagenen Maßnahmen wirksam sind, sind wir auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen. Angesichts der teils sehr unterschiedlichen Interessenlage der Verlage führen wir deshalb eine breitere Konsultation in der Branche durch", so Kartellamtschef Andreas Mundt. Etwaiger Unklarheiten oder Bedenken will Google nach Angaben des Kartellamts ausräumen. 

Bei Corint Media ist man erfreut über die von Google gemachten Zugeständnisse. Die Geschäftsführer Christoph Schwennicke und Markus Runde sagen: "Wir begrüßen die Entschiedenheit, mit der die Beschlussabteilung die Missbräuchlichkeit des Google News Showcase aufgreift und Google Maßnahmen auferlegt. Eine Verbindung der Showcase-Darstellung mit der Google-Suche ist ab jetzt verboten. Googles Kerngeschäft ist aber genau jene Suche. Google News Showcase ist damit weder für Google noch für Verleger attraktiv. Der befürchtete Substitutionswettbewerb durch Google, der die verlegerischen Angebote dauerhaft entbehrlich gemacht hätte, ist nun nicht mehr möglich. Noch wichtiger ist für uns aber, dass das Amt das Verfahren ganz allgemein ausweitet auf die kartellrechtswidrige, marktmissbräuchliche Benachteiligung der Verleger bei der Lizenzierung der Leistungsschutzrechte. Das Amt gibt damit zu erkennen, dass es die von Google künstlich vorgenommene Aufteilung in etwaige Produkte nicht nachvollzieht."

Das Kartellamt hatte erst 2021 durch den Gesetzgeber neue Kompetenzen erhalten, um den Wettbewerb im Internet zu kontrollieren. Die Wettbewerbshüter können demnach eine sogenannte marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um Praktiken zu untersagen. Genau das hat man vor einigen Tagen im Fall von Google auch getan. Für das Kartellamt ist der Suchmaschinendienst bzw. seine Muttergesellschaft Alphabet ein marktbeherrschender Konzern. Dadurch unterliegt Google inzwischen einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Kartellamt.