Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eileiltrag von RT DE Productions gegen die Untersagung des Fernsehprogramms RT DE abgelehnt. Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung sei demnach rechtmäßig. Das Unternehmen, das den deutschsprachigen Ableger des russischen Staatssender Russia Today betreibt, kann gegen den Beschluss allerdings Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen, zudem läuft das Hauptsacheverfahren weiterhin.

Eva Flecken © Studio Monbijou Eva Flecken
"Dieses medienrechtliche Verfahren ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats", sagte mabb-Direktorin Eva Flecken. "Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung für eine freiheitliche und demokratische Medienöffentlichkeit. Rundfunk in Deutschland braucht eine Lizenz. Darüber kann sich auch RT DE nicht hinwegsetzen. Ich freue mich, dass das Gericht unser Vorgehen bestätigt." Das Gericht begründet seine Entscheidung demnach nicht nur mit einer Interessenabwägung, sondern bestätigt vielmehr auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.

Der deutsche Ableger von Russia Today war im Dezember gestartet, allerdings wurde in Deutschland weder eine Rundfunkzulassung beantragt noch erteilt. Anfang Februar wurde die Verbreitung von RT DE schließlich durch die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten beanstandet und untersagt, weil die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliegt. Daraufhin hatte RT DE Productions vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt.

Die Verbreitung könnte nun außerdem teuer werden: Anfang März hatte die mabb ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro festgesetzt, das RT DE eigentlich bis Mittwoch bezahlen musste. Daher will die Medienanstalt das Geld durch das zuständige Finanzamt als Vollstreckungsbehörde eintreiben lassen. Weil die Verbreitung von RT DE zudem noch immer nicht vollständig eingestellt wurde, haben die Medienhüter bereits ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro festgesetzt. Die Zahlung muss nach Angaben der mabb bis zum 28. März erfolgen.

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