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Auch wenn die Website von RT DE unter der ursprünglichen Domain aus Deutschland heraus bei den meisten Providern nicht mehr aufrufbar ist: Die Inhalte trotzdem zu finden, ist kein großes Problem und auch den Livestream kann man aus Deutschland heraus über verschiedene Seiten aufrufen. Dabei hat die deutsche Medienaufsicht schon vor den Sanktionen durch die EU die Einstellung des Sendebetriebs verfügt, weil der Sender nicht über eine gültige Sendelizenz in Deutschland verfüge und auch gar keine beantragt habe. RT DE stellt sich auf den Standpunkt, dass diese auch nicht nötig sei, der Sender aus Moskau betrieben werde und RT DE Productions nicht für den Sendebetrieb verantwortlich sei.

Die MABB setzt nun schon mehrere Fristen, bis zu der der Sendebetrieb einzustellen sei und andernfalls ein Zwangsgeld fällig werde. Diese Fristen ließ RT DE aber schon mehrfach verstreichen, daher wurden in der Vergangenheit bereits Zwangsgelder von 25.000 und 40.000 Euro verhängt, deren Zahlungsfristen aber ebenfalls verstrichen, ohne dass Geld eingegangen wäre. Nun wurde demnach ein drittes Zwangsgeld in Höhe von weiteren 50.000 Euro verhängt, das bis zum 5. April zu zahlen sei. Nicht gezahlte Zwansgelder will man über das Finanzamt eintreiben.

RT DE Productions ist zur Zahlung dieser Zwangsgelder verpflichtet, auch wenn man gegen die Entscheidung der MABB vorgeht. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 17. März einen Eilantrag gegen die Untersagung abgelehnt, weil sie nach summarischer Prüfung als rechtmäßig eingestuft wurde. Eine Entscheidung im Hauptsache-Verfahren steht noch aus.