Ob es nun Google war, wie ein Unternehmens-Sprecher am Donnerstag gegenüber Meedia sagte, oder Corint Media, wie die Verwertungsgesellschaft am Freitag per Mitteilung bekannt gab, sei einfach mal dahingestellt, fest steht: Im jahrelangen Streit der beiden Parteien wurde nun eine Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeschaltet, die einen Vorschlag machen soll, in welcher Höhe Google den Verlagen künftig auf Basis des Leistungsschutzrechtes Geld zahlen soll.

Die Vorstellungen gehen dabei extrem weit auseinander: Corint Media verlangt von Google für einen Lizenzvertrag der von Corint Media vertretenen Verlage einen Betrag von 420 Millionen Euro jährlich und setzt dafür elf Prozent des von Corint Media geschätzten Umsatzes des Unternehmens in Deutschland an - begründet damit, dass Presseinhalte den "zentralen, übergeordneten Wert für das gesamte Google-Ökosystem" darstellen würden. Google bietet hingegen lediglich 3,2 Millionen Euro im Jahr.

Mit etlichen einzelnen größeren und kleineren Verlagen hat Google bereits Verträge abgeschlossen - zu deutlich geringeren Beträgen als jenen von Corint Media geforderten. Die niedrigen Angebote Googles sieht Corint Media aber als kartellrechtswidrig und urheberrechtlich missbräuchlich unangemessen an. Anfang des Jahres hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass es sich bei Google um ein Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung" handelt, was eine Vorab-Regulierung nach dem neu geschaffenen § 19a GWB ermöglicht. Das Kartellamt untersucht außerdem, ob mit den Google News Showcase-Verträgen gegen das Kartellrecht verstoßen wird.