In dieser Woche hat vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den ehemaligen Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks, Udo Foht, begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Foht Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor. Die Fälle liegen aber mehr als ein Jahrzehnt zurück, Foht ist inzwischen 71 Jahre alt. Zu Beginn des Prozesses wurde dem ehemaligen Fernsehmanager in Aussicht gestellt, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könnte.
Sofern er ein "glaubhaftes Geständnis" ablegt, soll er eine Bewährungsstrafe von höchstens 21 Monaten erhalten. Teil eines so genannten Verständigungsvorschlags ist auch, dass die Anklagepunkte der Untreue und Steuerhinterziehung fallen gelassen werden. Eine Verständigung dient in aller Regel der Beschleunigung eines Gerichtsverfahrens, sie soll also Ressourcen schonen. In aller Regel ist für eine solche Verständigung aber eben ein Geständnis nötig.
Eine Erklärung zur Einlassung will die Verteidigung nun beim nächsten Termin Ende kommender Woche abgeben. Auf die Umstände der Foht vorgeworfenen Betrugsdelikte soll dabei ebenfalls eingegangen werden, hieß es. Zu einem Pauschalgeständnis Fohts wird es in diesem Prozess aber nicht kommen, wesentliche Zeugen will das Gericht offenbar in jedem Fall laden und hören.