Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sorgt erneut für negative Schlagzeilen. Diesmal und erstmals in der Kritik der zuletzt allgemein sehr öffentlich-rechtlich-kritischen "Bild"-Zeitung: Die neue Interimsintendantin Katrin Vernau, die das Amt der entlassenen Patricia Schlesinger im Sommer kurzerhand übernahm und sich eigentlich vorgenommen hatte, bei dem Sender aufzuräumen. Wenige Tage nachdem sie dem RBB und dem dortigen Programm einen Sparkurs verordnete (DWDL.de berichtete), kommt nun jedoch heraus, dass Vernau einen monatlichen Mietzuschuss zu ihrer Berliner Wohnung erhält.

Dieser Zuschuss liege bei 1.000 Euro pro Monat, wie Vernau dem Bericht zufolge bestätigte. Es ist eine Extrazahlung, die durchaus überrascht, immerhin wird die Interimsintendantin mit fast 300.000 Euro entlohnt. Ein Auszug aus Vernaus Arbeitsvertrag zeigt, dass ihr sogar die Erstattung von "bis zu 1.500 Euro" für die Wohnung zustehen. Dabei geht es um die "Nettokaltmiete zuzüglich der nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten".

Diese Regelung sorgt nun für Kritik. In der "Bild" beschwert sich etwa Christoph Reinhardt, der die freien Mitarbeiter des Senders vertritt, über diesen Zuschuss mit den Worten "das ist durch nichts zu rechtfertigen". Gegenüber DWDL.de verteidigte der RBB den Zuschuss am Montagvormittag und verwies auch darauf, dass der Arbeitsvertrag, der die Zuschussregelung beinhalte, auch vom Verwaltungsrat beschlossen wurde. Grundsätzlich begründete der Sender den Zuschuss mit der Kurzfristig- und Dringlichkeit, in der der damals trudelnde RBB eine neue Senderführung gesucht hatte.

Damals wäre schlicht keine Zeit dafür gewesen, "erst eine Wohnung zu suchen und die Wohnung von Frau Vernau in Köln zu kündigen und dann einen Umzug zu organisieren", heißt es von Pressesprecher Justus Demmer. Er verweist zudem darauf, dass kurz nachdem mit Katrin Vernau eine Person gefunden war, die den Sender in der Krise übernehmen würde, schon die Wahl anstand und zwischen Wahl und Amtsantritt nur fünf Tage vergingen. "In diesen musste Frau Vernau ihr Amt als Verwaltungsdirektorin ordnungsgemäß übergeben und auch den ARD Finanzkommissions-Vorsitz auf der ARD-Sitzung ordnungsgemäß zu Ende bringen und an Ihren Kollegen Dr. Albrecht Frenzel übergeben", erklärt Justus Demmer.

"Zweckgebundene, nachzuweisende Aufwandsposition"

Zudem, so der RBB-Sprecher, sei es "nicht zumutbar" für Vernau, dass diese ihre Wohnung in Köln aufgibt, schließlich ist geregelt, dass ihre Zeit als Interimsintendantin nach höchstens einem Jahr endet. Spätestens ab dem 16. September 2023 muss sie nach derzeitigem Stand also wieder ihren Dienst beim WDR antreten. An diesem Tag endet die aktuelle Beurlaubung Vernaus beim WDR. Auf DWDL.de-Nachfrage macht der RBB nun zudem klar, dass es sich bei dem Zuschuss nicht um einen Gehaltsbestandteil handele, da der Zuschuss nur in Verbindung mit einem existierenden Mietvertrag gezahlt werde. Es sei eine "zweckgebundene, nachzuweisende Aufwandsposition, die alleine der interimsweisen und vor allem extrem zügigen Übernahme des Amtes geschuldet ist."



Ein Geschmäckle freilich bleibt. Dass Katrin Vernau es sich leisten könnte, die Zweitwohnung in Berlin aus eigener Tasche zu zahlen, dürfte als sehr wahrscheinlich gelten. Beim RBB muss man sich die Frage gefallen lassen, ob es vor dem Hintergrund der Diskussionen um Misswirtschaft und Verschwendung von Beitragsgeldern geschickt war, einen solchen Passus in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Der ohnehin angespannten Stimmung im Haus ist die jetzt bekannt gewordene Enthüllung jedenfalls gewiss nicht zuträglich.

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