Die Intendantinnen und Intendanten der ARD reagieren auf den Skandal um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger und haben auf ihrer Sitzung in München einheitliche Compliance-Standards beschlossen, die für den gesamten Senderverbund gelten sollen. Schon im Sommer hatten die Spitzen der Sender die Juristische Kommission der ARD mit der Prüfung beauftragt, wie ein solcher einheitlicher Standard aussehen kann.

Herausgekommen ist nun der Leitfaden "ARD Compliance-Standards", der Mindestanforderungen formuliert, die auf Basis des IDW-Prüfungsstandards 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer und Deutschland basieren, sich aber auch an anderen Standards und sogenannten Best-Practices in der ARD orientieren. Zu den Mindestanforderungen, die die Sender erfüllen müssen, zählen etwa Führungsgrundsätze für Compliance, ein Verhaltenskodex oder eine Compliance-Risikoanalyse, teilte die ARD mit. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt.

Tom Buhrow © WDR/Herby Sachs Tom Buhrow
"In den Sendern der ARD gibt es bereits sehr engmaschige Kontrollen", sagte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow. "Uns ist es aber wichtig, dass wir einen für alle verbindlichen, hohen Standard haben. So stellen wir sicher, dass regelwidriges Verhalten bereits in seinen Anfängen verhindert wird." Ob dem wirklich so ist, wird freilich erst die Zukunft zeigen.

Um die Zukunft der ARD ging es indes auch an anderer Stelle: So wurde von den Intendantinnen und Intendanten beschlossen, die digitalen Programmangebote der ARD sowie den technologischen Ausbau der digitalen Infrastruktur zu priosieren. Im Linearen müsse dadurch "fokussiert werden", wie es heißt. Gleichzeitig sollen die Landesrundfunkanstalten stärker kooperieren. Die Rede ist durch eine "engere Zusammenarbeit auf allen Ebenen". Helfen soll dabei ein Umschichten der Mittel.

Konkret will die ARD im programmlichen Bereich ebenso wie in den Dritten und im Hörfunk stärker zusammenarbeiten. Gleichzeitig sollen die Social-Media-Accounts reduziert und "deutlich fokussiert" ausgerichtet werden. Darüber hinaus kündigte die ARD an, die Möglichkeit einer Flexibilisierung, die der neuen Medienänderungsstaatsvertrag schafft, schrittweise zu nutzen. Dazu will man Gespräche mit den Gremien und dem ZDF suchen. Erklärtes Ziel ist es, bis 2030 ein "digitales öffentlich-rechtliches Plattform-System" aufzubauen. Die ARD soll sich dadurch zu einem "regional verankerten Inhalte-Netzwerk" wandeln, wie es heißt.

"Wir sind davon überzeugt, dass wir neben den bereits eingeleiteten Reformen in der ARD weitere Veränderungen brauchen, um die ARD stark für die Zukunft aufzustellen", sagte Buhrow. "Die regional verankerte ARD soll auch im Digitalen die wichtige Aufgabe erfüllen, Menschen zu verbinden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern."