Nachdem insgesamt acht Mitglieder des insgesamt 29-köpfigen RBB-Rundfunkrats in dieser Woche eine Sondersitzung beantragt haben, um sich über die Anwaltskosten aufklären zu lassen, die bislang bei der Aufarbeitung der Affäre rund um die Ex-Intendantin Patricia Schlesinger angefallen sind, wurde eine außerordentliche Sitzung für diesen Freitag anberaumt. Doch nach wenigen Minuten war sie auch schon wieder beendet.

Denn allzu hoch waren Informations- und Diskussionsbedürfnis augenscheinlich nicht bei allen Mitgliedern des Aufsichtsgremiums ausgeprägt - jedenfalls waren so wenige anwesend, dass die Sitzung abgebrochen werden musste, weil keine Beschlussfähigkeit vorlag, wie der RBB auf Anfrage bestätigte. Nun will man am Freitag kommender Woche einen neuen Anlauf unternehmen. Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollgremien des RBB. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, insgesamt gehören ihm derzeit 29 Personen an. Vorsitzender ist Ralf Roggenbuck.

RBB-Intendantin Katrin Vernau bestätigte in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Donnerstag, dass im Zeitraum zwischen Juni und Dezember rund 1,4 Millionen Euro an Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der RBB-Krise angefallen seien, die sich auf vier Kanzleien verteilen. Der Großteil von einer Million Euro ging dabei an die Kanzlei, die der Verwaltungsrat und die RBB-Compliance-Beauftragter zur Aufklärung hinzugegezogen hatten. Der endgültige Bericht der Kanzlei steht bislang noch aus. Kritik an der Höhe der Kosten wies Vernau zurück. Der Aufwand sei auch deshalb nötig, um um Verantwortliche für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen.

Mehr zum Thema