Die Wettbewerbszentrale war mit einer Klage gegen den Burda-Verlag hinsichtlich des Verkaufs sogenannter "Ärzte-Siegel" erfolgreich. Diese "Ärzte-Siegel" basieren auf den einmal jährlich erscheinenden "Ärztelisten" im Magazin "Focus Gesundheit". Wer eine Lizenzgebühr von 2.000 Euro zahlt, kann sich als Arzt oder Ärztin daraufhin mit einem Siegel als "Top Medizier" oder "Focus Empfehlung" schmücken.

Aus Sicht der 4. Kammer für Handelssachen am Münchner Landgericht verstößt der Verlag damit gegen das "lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot", weil die Siegeln die Aufmachung eines Prüfzeichens ähnlich der der Stiftung Warentest hätten und damit den Eindruck erwecken würden, dass die betreffenden Ärzte und Ärztinnen "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen".

Der Verbraucher erwarte, führt das Gericht weiter aus, dass "ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt oder eine Dienstleistung von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Erfüllung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde und bestimmte, von ihm für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehener Eigenschaften aufweisen." Tatsächlich flössen hier aber Kriterien ein, die auf rein subjektiven Elementen beruhen würden.

Auf die Pressefreiheit oder dass der Verkauf zur Finanzierung des journalistischen Angebots nötig sei, könne sich Burda dabei nicht berufen. Medien seien "zwar regelmäßig darauf angewiesen, sich durch Anzeigen zu finanzieren, nicht jedoch durch die Vergabe von Prüfsiegeln gegen ein nicht unerhebliches Entgelt". Hierbei handle es sich vielmehr um eine "unübliche, nicht zwingend erforderliche Art der Finanzierung redaktioneller Beiträge", was sich schon daraus ergebe, dass es die Ärztelisten auch schon vor Einführung der kostenpflichtigen Siegel gegeben habe.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Burda hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Gegenüber der dpa teilte der Verlag mit, dass die Ärztelisten "auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt" würden. Dass dabei auch subjektive Kriterien herangezogen würden, bestreitet man nicht. "Ganz im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus" würden viele relevante Kriterien herangezogen, die Listen und Siegel seien eine wertvolle Orientierungshilfe.