Der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Gewerkschaft ver.di haben sich mit Sky Deutschland auf Gemeinsame Vergütungsregeln zugunsten der Filmkreativen geeinigt. Danach erhalten urheberberechtigte Künstlerinnen und Künstler bei Serien, die von Sky produziert und erfolgreich ausgewertet wurden, ab sofort eine Zusatzvergütung. Neben Schauspielerinnen und Schauspieler werden auch Filmschaffende aus den Gewerken Tongestaltung, Masken-, Kostüm- und Szenenbild, Filmmontage, Schauspiel, Kamera sowie Regie, die von ver.di vertreten werden, berücksichtigt.
"Wir freuen uns sehr über diese Einigung mit Sky", sagte Heinrich Schafmeister, BFFS-Bevollmächtigter für Tarifverhandlungen und Vergütungen, und sprach von einem "entscheidenden Fortschritt". Die Gemeinsamen Vergütungsregeln sehen unter anderem eine Zusatzvergütung und eine Beteiligung an Zweitverwertungserlösen von Sky vor. Diese werden von dem Sender als Gesamtbetrag gezahlt und dann durch eine Verteilstelle an alle Anspruchsberechtigten verteilt. Die Höhe der zu zahlenden Zusatzvergütung richtet sich dabei nach der Zahl der sogenannten Qualified Viewers - gemeint sind Abonnentinnen und Abonnenten, die linear oder non-linear mindestens 90 Prozent einer Serie geschaut haben.

Matthias von Fintel, Leiter des ver.di‐Bereichs Medien, Journalismus und Film: "Nur mit den beeindruckenden Leistungen von Filmschaffenden entstehen Serien, die ihr Publikum faszinieren und über alle Folgen einer Staffel in den Bann ziehen. Gut, dass Sky dies künftig auch angemessen vergüten wird. Für Filmschaffende ergibt sich im Erfolgsfall nach dem Einkommen aus der Arbeit ein zusätzlicher Verdienst und auch die nötige Anerkennung."