Gerade erst ist ein Gutachten der Messe Berlin öffentlich geworden, das Patricia Schlesinger, ihrem Mann Gerhard Spörl und Wolf-Dieter Wolf, Ex-Chef des Verwaltungsrats des RBB und ehemaliger Aufsichtsratsboss bei der Messe, kein Fehlverhalten im Zuge angeblich zugeschusteter Aufträge nachweisen konnte (DWDL.de berichtete). Nun gibt es neue Vorwürfe gegen Schlesinger, recherchiert wurden diese von einem Team ihres ehemaligen Senders.

Wie RBB24 nun nämlich berichtet, soll Schlesinger während ihrer Amtszeit Personen des öffentlichen Lebens, Mitgliedern der Kontrollgremien sowie RBB-Mitarbeitern Geschenke gemacht haben, für die der Sender dann die Kosten übernahm. Das geht laut RBB-Dienstanweisung aber nur, wenn es einen dienstlichen Anlass für die Geschenke gibt. Nach Angaben von RBB24 gingen jedoch mehrere Beschenkte davon aus, dass die Präsente privat von Schlesinger gekommen seien. Die Rede ist von Blumen, Wein und einem Seidentuch. 

Nun steht der Vorwurf des Betrugs um Raum. "Die Abrechnung privater Aufwendungen für Präsente, Bewirtungen usw. unter Vortäuschung einer betrieblichen Veranlassung erfüllt die Voraussetzung des Betruges", zitiert RBB24 den Strafrechtsexperten Uwe Hellmann von der Potsdamer Universität. Martin Heger, Prodekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, bringt gegenüber RBB24 sogar Untreue ins Spiel, sofern der RBB für Geschenke bezahlt habe, "die über die jeweiligen Richtlinien für Geschenke, Bewirtung etc. hinausgehen". Unklar bleibt derweil, wie hoch die Summe der Geschenke gewesen ist. Im Falle eines Präsentes ("'Geschenke' aus der italienischen Küche inklusive Prosecco, gekauft im KaDeWe") liegt der Wert bei weniger als 100 Euro. 

Schlesingers Anwalt Ralf Höcker hat nach Angaben von RBB24 auf Fragen zu Einzelfällen nicht geantwortet. Dafür sagt er: "Jedes Mal, wenn Vorwürfe gegen Frau Schlesinger in sich zusammenfallen, werden flugs neue aus dem Hut gezaubert. Sollten auch diese vor Gericht landen, wird es nicht anders laufen. Frau Schlesinger hat keine Ausgaben veranlasst, die nicht dienstlich waren."