ARD und ARD Degeto sowie die Produzentenallianz und der Bundesverband Regie (BVR) haben sich auf gemeinsame Vergütungsregeln für Regisseurinnen und Regisseure geeinigt. Diese Abmachung sieht vor, dass die Regie von Märchenfilmen (60 Minuten lang) ein Mindesthonorar in Höhe von 46.000 Euro erhält. Wer einen 90-Minuten-Spielfilm inszeniert, bekommt mindestens 63.000 Euro, beim "Tatort" oder "Polizeiruf" sind es 65.000 Euro. Auch eine Nachvergütung ist geregelt, etwa wenn Filme "häufiger eingesetzt werden". Verhandelt wurde seit 2016, 2018 gab es ein Schlichtungsverfahren, den Schlichterspruch wendet die ARD nun seit drei Jahren einseitig an.

"Wir sind froh, dass es nun gelungen ist, eine beiderseitige Vereinbarung mit der ARD und der Produzentenallianz treffen, die eine reguläre Regelung nach §36 UrhG darstellt, und dass wir die Starre des Schlichterspruchs hinter uns lassen konnten", kommentiert Jobst Oetzmann, Geschäftsführer des BVR. Von "harten", aber zugleich "konstruktiven" Verhandlungen berichtet indes Michael Kühn, der für die ARD Verhandlungsführer war. Der NDR-Justiziar erklärt:  "Für alle Seiten führen die neuen Regelungen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit."

"Was lange währt, ist endlich gut: Die Gemeinsamen Vergütungsregeln mit BVR und ARD schaffen eine Grundlage für transparente und vertretbare Vergütungsstrukturen für 90-minütige Spielfilme und die 60-minütigen Märchenformate. Diese Vereinbarung ist herausfordernd, sie schafft aber Sicherheit für alle Beteiligten und ist ein Zeichen der guten Zusammenarbeit und Partnerschaft", teilt Produzentenallianz-Geschäftsführer Björn Böhning mit.

Für Filme, die ab 2008 produziert wurden und für die bislang allein Buy-Out-Vergütungen gezahlt worden waren und für die nach den Berechnungskriterien dieser gemeinsamen Vergütungsregeln eine Nachvergütung fällig wird, wird eben diese nun ausgezahlt.