Mit der Aufklärung der Missstände beim RBB ist schon seit November vergangenen Jahres auch ein Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages mit dem handlichen Titel "Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg" beschäftigt.

Schon im Juni verlangte ebendieser Untersuchungsausschuss vom RBB die Herausgabe des ungeschwärzten Compliance-Zwischenberichts der Kanzlei Lutz Abel. Der RBB hatte diese Kanzlei mit einer externen Untersuchung beauftragt, die sich allerdings erheblich länger hinzog und erheblich teurer wurde als zunächst gedacht. Nachdem die Kosten bereits auf über 2 Millionen Euro gestiegen waren, entschied sich der RBB-Verwaltungsrat im Juli dazu, die Untersuchung abzubrechen, obwohl nach einem Ende Juni vorgelegten Zwischenbericht aus Sicht der Kanzlei erst zwei Themenbereiche "ausermittelt" gewesen seien, in fünf weiteren hingegen weitergehende Untersuchungen empfohlen wurden - unter anderem zur komplexen Thematik rund ums digitale Medienhaus. Der RBB-Verwaltungsrat verwies damals auf parallel stattfindende Untersuchungen von Landesrechnungshöfen, Staatsanwaltschaft und interner Revision, angesichts derer man die hohen Kosten für eine externe Compliance-Untersuchung nicht weiter rechtfertigen könne.

Zumindest den vorgelegten Zwischenbericht möchte der Untersuchungsausschuss aber einsehen, er sei für die Untersuchungen "essenziell", schließlich enthalte dieser "mutmaßlich Informationen über bereits presseöffentliche Missstände beim rbb sowie über Verstöße gegen interne Richtlinien und lässt Schlüsse über die Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu", wie man verlauten ließ. "Für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses steht fest, dass mit diesem Zwischenbericht ein Großteil unserer Fragen beantwortet werden könnte. Er ist ein entscheidendes Puzzlestück, um die Missstände beim rbb aufzudecken, und stellt für uns eine wichtige zusätzliche Arbeitsgrundlage dar, um weitere Untersuchungen anzustoßen", erklärte die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Petra Budke von den Grünen schon Ende Juni.

Die Verweigerungstaktik des RBB bezeichnete sie damals als "unverständlich", sie zerstöre Vertrauen. "Der RBB vergibt hier die maßgebliche Chance, zur Aufklärung beizutragen, Transparenz zu schaffen und öffentlich den Willen zu demonstrieren, für Veränderungen einstehen zu wollen." Es sei Sache des RBB, den Bericht zur Verfügung zu stellen oder es auf eine Eskalation ankommen zu lassen. Der RBB wählte den Weg der Eskalation, der Untersuchungsausschuss zog vor Gericht - und bekam nun Recht, wie RBB24 berichtet. Der RBB hat demnach nun bis zum 11. Oktober Zeit, die Zwischenberichte herauszugeben, andernfalls drohe eine Durchsuchung des Senders zur Beschlagnahmung der Unterlagen. Der Sender wollte den Vorgang gegenüber der eigenen Redaktion mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

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