Julian Reichelt hat im Verfahren wegen Betrugsverdachts, das die Berliner Staatsanwaltschaft infolge der Anzeige durch seinen Ex-Arbeitgeber Axel Springer eingeleitet hatte, nichts mehr zu befürchten: Das Verfahren wurde eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigen ließ, teilte die Staatsanwaltschaft gegenüber der "FAZ" mit. Springer hat seinen eigenen Vorwurf aus Sicht der Strafverfolgungsbehörde gewissermaßen selbst widerlegt.

Vorgeworfen hatte Springer Reichelt, dass dieser gegen Klauseln in seinem Aufhebungsvertrag verstoßen habe, indem er interne Dokumente behalten habe. Allerdings hatte Springer Reichelt in einem anderen Rechtsstreit gebeten, Unterlagen zur Verfügung zu stellen und nicht zu vernichten. "Damit ist davon auszugehen, dass bei Auszahlung der Abfindungssumme durchaus bewusst war, dass sich noch Unterlagen bei dem Beschuldigten befanden", zitiert die "FAZ" die Staatsanwaltschaft weiter. Damit fehle es schon an der notwendigen Kausalität für einen Betrug, selbst eine Täuschungsabsicht lasse sich nicht belegen.

Reichelts Anwältin Dierlamm hält fest, dass die Staatsanwaltschaft ihrem Antrag, die Ermittlungen mangels Tatverdacht einzustellen, vollumfänglich gefolgt sei - was einem Freispruch entspreche. Die Vorwürfe seien "von Beginn an völlig haltlos" gewesen. Bei Springer will man das Thema offenbar möglichst schnell ad acta legen und teilte gegenüber der "FAZ" mit, dass man die Entscheidung der Staatsanwaltschaft respektiere - Widerspruch ist also nicht zu erwarten.

Allerdings bleibt noch die Frage offen, ob Reichelt nun seinerseits gegen Springer wegen Falschbeschuldigung vorgehen könnte. Die "FAZ" zitiert seine Anwältin mit den Worten "Ob und, wenn ja, welche weitergehenden Konsequenzen sich aus der Einstellungsverfügung ergeben, wird derzeit geprüft." Und Ben Irle, ebenfalls Anwalt von Julian Reichelt, sagt, Springer habe diesen "wider besseren Wissens einer Straftat verdächtigt", was die Frage nach der Überschreitung strafrechtlicher Grenzen aufwerfe.

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