Helene Fischer ist sowas wie ein Liebling der Boulevardpresse - und allen voran der "Bild" und ihrer Chef-Klatschjournalistin Tanja May. Nun könnte man es bei Springer aber zu weit getrieben haben mit der Berichterstattung über die Sängerin - das Landgericht Berlin hat den Konzern nun nämlich zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 80.000 Euro verdonnert. Hintergrund sind Paparazzo-Fotos von Fischer und ihrem Baby, die in den Springer-Blättern "Bild" und "BZ" erschienen sind. 

"Übermedien" (€) zitiert aus dem Urteil, demnach gehen 60.000 Euro auf das Konto der "Bild" und 20.000 Euro auf das der "BZ". Das Landgericht Berlin sieht in den Aufnahmen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, die Rede ist von einem schwerwiegenden Verstoß. Demnach soll die Sängerin über einen Zeitraum von zwei Tagen von einem Fotografen regelrecht verfolgt worden sein. Springer argumentierte demnach unter anderem, der Fotograf sei Fischer zufällig begegnet und sie habe das Baby "offen hergezeigt". Gleich mehrmals hatte die "Bild" Fotos abgedruckt, obwohl Fischer sofort dagegen vorging und via Anwalt eine Unterlassungserklärung an "Bild" schickte. Später gab Springer nach "Übermedien"-Angaben doch noch eine Unterlassungserklärung ab, zudem erwirkte die Sängerin eine Einstweilige Verfügung. 

Helene Fischer klagte aber auch auf die Zahlung einer Entschädigung - und erhielt nun die aus juristischer Sicht stattliche Summe in Höhe von 80.000 Euro zugesprochen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, Axel Springer kann dagegen noch vorgehen. Gegenüber DWDL.de teilt das Unternehmen mit: "Wir teilen die Entscheidung der Pressekammer des Landgerichtes Berlin nicht und prüfen die Einlegung von Rechtsmitteln." Darüber hinaus heißt es von Springer, dass die Berliner Pressekammer systematisch die Verfahrensgrundrechte von Medienunternehmen seit Jahren "missachten" würde. Um das zu untermauern, verweist Springer auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.8.2023 - 1 BvR 1612/23).

Ein Unternehmenssprecher von Axel Springer sagt weiter: "Die Haltung der Kammer findet nach unserer Wahrnehmung auch in ihren materiellen Entscheidungen Niederschlag." Die 80.000 Euro empfindet man also in jedem Fall als zu hoch. Das Landgericht Berlin erklärt die Höhe der Summe nach "Übermedien"-Angaben unter anderem mit der Prävention. Man will also verhindern, dass es auch künftig zu solchen oder ähnlichen Verstößen in den Blättern von Springer kommt.