Nachdem das Offenburger Landgericht die Klage von Boris Becker gegen Oliver Pocher Ende vergangenen Jahres noch abgewiesen hatte, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufung nun zugunsten des Ex-Tennisspielers. Demnach hat Pocher durch einen etwa 15-minütigen Beitrag in der RTL-Sendung "Pocher - gefährlich ehrlich" die Persönlichkeitsrechte von Boris Becker verletzt. Infolge dessen darf Pocher fraglichen Bildsequenzen nun nicht weiter verbreiten und muss sie löschen, falls sie im Rahmen seiner eigenen Internetpräsenz veröffentlicht wurden.

Was war geschehen? Pocher hatte damals einen Spendenaufruf ("Make Boris rich again") für den mit seinen Finanzproblemen in die Schlagzeilen geratenen Bors Becker gestartet. Highlight der Aktion war ein Prank, im Zuge dessen Becker das Geld versteckt innerhalb einer Trophäe auch erhalten sollte. Man erfand kurzerhand den "Fashion Brand Award 2020" und überzeugte Boris Becker mit einer schnell hochgezogenen Fassade der vermeintlichen Organisation sogar zu einer Annahme der Auszeichnung per Videoschalte. All das war Gegenstand einer Folge von "Pocher - gefährlich ehrlich".

Das Oberlandesgericht urteilte nun, dass keine wirksame Einwilligung des Klägers zur Verwendung der angefertigten Bildsequenzen vorgelegen habe, weil der Kläger vom Beklagten bewusst über den Zweck der Aufnahmen getäuscht worden sei. Eine Verwendung wäre aber nur dann gerechtfertigt, wenn die Aufnahmen dem Bereich der "Zeitgeschichte" zuzuordnen wären - was das Gericht nach Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungs- und Rundfunkfreiheit des Beklagten verneinte.

Zwar sei bei Ausstrahlung der Sendung aufgrund des Insolvenzverfahrens und der Berichte über die strafrechtlichen Ermittlungen das öffentliche Interesse an der persönlichen und wirtschaftlichen Situation Boris Beckers erheblich gewesen. Dieses Informationsinteresse habe jedoch nicht dazu geführt, dass der Kläger jede Form der Verwendung seines Bildes – gleich, auf welche Weise es gewonnen wurde – habe hinnehmen müssen. Boris Becker sei durch die Täuschung "zu einem Objekt degradiert und zugleich dahingehend manipuliert worden, aktiv daran mitzuwirken, seine eigene Person ins Lächerliche zu ziehen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Da sich der Sendungsinhalt zudem nur ganz am Rande mit der Insolvenz und ihrer Folgen für Boris Becker befasst habe, müsse dessen Persönlichkeitsrecht der Vorrang eingeräumt werden.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Eine Revision gegen das Urteil hat das Gericht zwar nicht zugelassen, allerdings ist dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich.