"Uups! Der von dir gewünschte Inhalt ist leider nicht vorhanden." Diese Nachricht, verbunden mit dem Bild eines verwunderten Mainzelmännchens, bekommt, wer in der ZDF-Mediathek eine Anfang September ausgestrahlte Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" sehen möchte. Der öffentlich-rechtliche Sender hat die Folge am Freitag depubliziert, nachdem zwei Programmbeschwerden erfolgreich waren.

Mit knapper Mehrheit hatten die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates bei ihrer Sitzung den Beschwerden zugestimmt, in denen unter anderem der Vorwurf mangelnder Differenzierung erhoben wurde. Von einer "verhetzenden Wirkung" und "gezielter Stimmungsmache gegen alle Betroffenen sexualisierter Gewalt" war die Rede.

Konkret ging es um jene Folge des "ZDF Magazin Royale", in der sich Moderator Jan Böhmermann mit ritueller Gewalt und der Frage befasste, ob es sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Ritualen satanistischer Kulte tatsächlich gibt oder ob dies von einer einzelnen Psychotherapeutin aus Eigeninteresse lediglich behauptet wird.

Zu den Beschwerdeführern gehörte unter anderem die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, die sich seit mehreren Jahren mit Ausmaß, Art und Folgen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche befasst. "Indem die Sendung die Effekte auf alle Betroffenen sexualisierter Gewalt ausblendet, macht sie sich nicht nur über Betroffene in makabrer Weise 'lustig', sondern verletzt ihre Menschenwürde", erklärte die Kommission in ihrer Programmbeschwerde. "Satire darf nicht zur Schutzbehauptung für die Abwertung von Betroffenen sexualisierter Gewalt werden. Satire darf eben nicht alles, schon gar nicht die Menschenwürde der Betroffenen sexualisierter Gewalt auf indirekte, vermeintlich satirische Weise verletzen."

ZDF-Intendant Norbert Himmler hatte einem "Tagesspiegel"-Bericht zufolge auf der Fernsehratssitzung entgegnet, das ZDF und auch Jan Böhmermann würden ihre Verantwortung wahrnehmen und Themen sehr sensibel auswählen und damit umgehen. Man wäge ab, welche möglichen Folgen die Darstellung einer Recherche haben könne, sei aber auch dazu verpflichtet, Missstände aufzudecken. Zudem habe Böhmermann zu Beginn der Sendung ernst und empathisch über Betroffene gesprochen.

Der Programmausschuss Programmdirektion des Fernsehrats hatte ebenfalls eine Zurückweisung der Beschwerden empfohlen, fand damit aber letztlich keine Mehrheit, sodass die umstrittene Ausgabe der Böhmermann-Show nun nicht mehr zum Abruf bereitsteht.