Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Beanstandungsverfügung der niedersächsischen Landesmedienanstalt gegen RTL wegen Verletzung der Menschenwürde für rechtmäßig erklärt. Beanstandet wurden vier Sendungen, in denen der Kölner Sender 2004 über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes durch seine Pflegerin berichtet hatte.
Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des Opfers angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes zu sehen waren. RTL hatte in Beiträgen in Nachrichten- und Magazinsendungen daraufhin nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet, sondern auch wiederholt die Schläge und menschenverachtenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt, denen das Opfer ausgesetzt war.
Die Verletzung der Menschenwürde durch die Pflegerin stehe außer Frage, so das Gericht, durch die wiederholte Ausstrahlung des Martyriums in der gewählten Form habe RTL dann erneut das Opfer in seiner Menschenwürde verletzt. Ein berechtigtes Interesse, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, habe nicht vorgelegen. "Das Grundrecht auf freie Berichterstattung findet seine Schranke in der Menschenwürde", so das Gericht. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
Bei RTL ist man naturgemäß anderer Auffassung. Der Schutz der Menschenwürde habe für den Sender "zentrale Bedeutung", wie Chefredakteur Peter Kloeppel betonte. Das Opfer sei in den Berichten auch nicht zum Objekt degradiert worden, sondern habe nur als extremer Beispielfall für derartige Missbrauchsfälle gedient. Darüberhinaus habe RTL nur rund eine Minute des vorliegenden Filmmaterials gezeigt - verfügbar gewesen seien 15. Obwohl Berufung nicht zugelassen wurde, wolle RTL weitere Schritte prüfen.