Der RBB erhält im kommenden Jahr einen neuen Staatsvertrag. Der Brandenburger Landtag und das Berliner Abgeordnetenhaus haben den Vertrag am Donnerstag in ihren jeweiligen Sitzungen genehmigt. Damit tritt das neue Regelwerk für den RBB wohl schon zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft, eventuell auch einige Wochen später. Das kommt darauf an, ob die sogenannten Ratifikationsurkunden noch im Dezember ausgetauscht werden. 

Aus dem RBB wurde der neue Staatsvertrag in den zurückliegenden Wochen immer wieder kritisiert. RBB-Intendantin Ulrike Demmer hatte den Vertrag noch am Mittwoch kritisiert und erklärt, sie sehe die Unabhängigkeit ihres Unternehmens dadurch gefährdet. Die vorgesehenen Änderungen seien "symbolträchtig" und "administrativ aufwendig".

Der neue Staatsvertrag sieht unter anderem vor, dass der RBB ein neues Regionalbüro in Brandenburg an der Havel zu eröffnen hat. Außerdem soll das Landesprogramm für jeweils 60 Minuten (statt wie bisher 30 Minuten) auseinandergeschaltet werden. Beides führe zu unnötigen Mehrkosten und laufe dem Bestreben des RBB entgegen, jünger und digitaler zu werden, hieß es zuletzt aus dem Sender. Außerdem soll es künftig je eine vom Rundfunkrat gewählte Person geben, die für das Landesprogramm in Berlin und Brandenburg zuständig ist. Der RBB fürchtet hier einen Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit.

Entscheidungen von "erheblicher Bedeutung" sollen beim RBB künftig außerdem von einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden, die Gesamtverantwortung bleibt bei der Intendantin, die im neuen Direktorium auch ein Vetorecht hat. Darüber hinaus sollen Verwaltungs- und Rundfunkrat professionalisiert werden, die Mitglieder des Verwaltungsrat sollen für ihre Arbeit künftig zudem vergütet werden - das ist unüblich in den Aufsichtsgremien der Öffentlich-Rechtlichen. Beim Gehalt des Intendanten bzw. der Intendantin wird eine Obergrenze eingezogen, als Vergleichsgröße dient hier die Besoldung B11 nach dem Senatorengesetz in Berlin. Damit wird die Vergütung der RBB-Spitze zwischen 180.000 und 230.000 Euro jährlich liegen. Den kürzlich abgeschlossenen Vertrag von Ulrike Demmer, der auf diesem Niveau liegt, betrifft das noch nicht.

Aber nicht nur die RBB-Führung übte zuletzt scharfe Kritik an der Neufassung des Staatsvertrags, auch in der Belegschaft wurden zahlreiche Änderungen kritisiert - etwa die neu zu installierenden Personen, die das Regionalprogramm verantworten sollen. Hier ist die Befürchtung vor einem "Eingriff in unsere Programmautonomie". Der RBB kündigte bereits an, im Notfall gegen die Neufassung des Staatsvertrags klagen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aktuell unklar. Gegenüber DWDL.de teilt eine Unternehmenssprecherin mit, dass man den nun final vorliegenden Staatsvertrag "umfassend und sorgfältig" prüfen werde. 

Hinweis (12:15 Uhr): Wir haben das Statement des RBB ergänzt.