Im Februar wird die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihren 24. Bericht veröffentlichen und darin auch empfehlen, den Rundfunkbeitrag um einige Cent anzuheben. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, einer solchen Erhöhung nicht zuzustimmen, was wohl sehr wahrscheinlich (erneut) gegen die Verfassung verstoßen würde. Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, zeigt sich in einem Interview mit der "FAZ" nun aber dennoch optimistisch, zu einer Lösung zu kommen. 

Alle Länder seien sich ihrer Verantwortung bewusst, so Raab. "Es ist möglich, bei der Beitragsfestsetzung eine verfassungsrechtlich tragfähige Lösung zu finden." Wie diese Lösung aussehen soll, ist unklar. Raab verweist aber auf den aktuellen Entwurf des KEF-Berichts, der eine Erhöhung um 58 Cent vorsieht. Das sei deutlich weniger als ein Teuerungsausgleich, so Raab, die gleichzeitig an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Systems arbeitet. 

Bei der Reform gehe es um mehr als nur den Rundfunkbeitrag, betont Raab im "FAZ"-Interview. "Es geht auch um die Frage, welche Zukunft der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat und wie er weiter einen Mehrwert für die Gesellschaft darstellen kann." Dabei müssten die Anstalten "sparsamer als bisher wirtschaften". Im Zuge der Reformüberlegungen wird die Politik die KEF nach Angaben von Heike Raab um ein Sondergutachten bitten. Darin sollen verschiedene Reformvorschläge bewertet und mit "Preisschildern" versehen werden. Die Politik will also besser als bislang erkennen können, welchen Einfluss gewisse Reformen auf den Rundfunkbeitrag haben könnten. 

Raab zeigt sich sicher, dass man ein Paket schnüren könne, "dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesellschaftliche Akzeptanz sichert und wir auch die Entwicklung des Beitrags im Blick behalten." Heike Raab fordert mit Blick auf den Medienwandel vor allem bei jungen Menschen zudem einen verstärkten Abbau von Doppelstrukturen. Dazu wollen die Länder bereits in wenigen Wochen "konkrete Vorschläge" liefern, Ende Januar findet eine Klausurtagung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk statt. 

Auf die kommende Beitragsperiode, die 2025 beginnt, hat das alles aber wohl keinen Einfluss mehr. Noch in diesem Jahr wollen die 16 Bundesländer aber einen ersten Reformentwurf des Staatsvertrags erarbeiten. Das sei das Ziel, so Raab in der "FAZ". "Wir müssen den Beitragszahlern sagen, was sie vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten können und mit welchen Reformen das erreicht werden kann."