Die Höhe der Gehälter der Intendantinnen und Intendaten der ARD-Anstalten fällt hinsichtlich der Gesamt-Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwar kaum ins Gewicht, in Diskussionen über aus Sicht der Kritiker zu üppig finanzierte Anstalten kommen sie trotzdem stets schnell auf die Tagesordnung - einer Absenkung, wie sie in ersten Ländern nun schon vom Gesetzgeber festgeschrieben wurde, kommt also zumindest eine symbolische Wirkung zu.

Dementsprechend kam das Thema nun auch in einem Interview, das der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke dem "Tagesspiegel" gab, wieder zur Sprache. Dabei zeigte er sich in diesem Punkt nicht kämpferisch: "Wenn der Gesetzgeber beschließt, Intendantinnen und Intendanten der ARD dürfen höchstens die Summe X verdienen – dann ist das so. Wir respektieren Gesetze", so Gniffke, der gerade erst für eine zweite Amtszeit als SWR-Intendant bestätigt wurde.

Gniffke bekam im Jahr 2022 laut ARD ein Grundgehalt in Höhe von 379.701 Euro, zuzüglich Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen waren es 392.846 Euro. Damit war er nach WDR-Intendant Tom Buhrow der zweitbestbezahlte Intendant einer ARD-Anstalt. Doch in seiner zweiten Amtszeit könnte es offenbar etwas weniger werden: "Ich habe dem Verwaltungsrat angeboten, meine Vergütung abzusenken", so Gniffkte gegenüber dem "Tagesspiegel". Wie sehr, ließ er aber im Unklaren: "Das sind Dinge, die bespreche ich mit dem Verwaltungsrat. Und das Ergebnis werden wir transparent kommunizieren."

Mit Bezug auf die Vorschläge des Zukunftsrats betonte Gniffke erneut, dass er sich in den ARD-Reformbemühungen bestätig sehe - und hinsichtlich der geforderten strukturellen Umbauten die Länder am Zug seien. Gniffke: "Kann ich das System ändern? Kann die ARD das System ändern? Nein, das können nur die Länder. Ich kann mit dem Fuß aufstampfen und Zeter und Mordio schreien, aber den Staatsvertrag kann ich nicht ändern. Und ich freue mich, wenn die Länder jetzt beherzt tatsächlich Reformen angehen."

Auch bei der immer mal wieder geforderten Reduktion der Anzahl der Radiosender seien die Länder gefragt. "Wie viele Hörfunkwellen wir anbieten, steht im Gesetz. Das entscheiden nicht wir", so Gniffke, der sich auch sonst im Reformeifer häufig von den Politikerinnen und Politikern gebremst sieht, die gleichzeitig mehr Einsparungen fordern. "Wir haben im SWR zwei Schlagerwellen, eine für Rheinland-Pfalz und eine für Baden-Württemberg. Die wollte ich enger verzahnen, vor allem bei der Musik. Ich kann Ihnen sagen – da war was los in den Aufsichtsgremien, als ich das ändern wollte. Auch aus der Politik." Und für die Einführung gemeinsamer Sendestrecken im Abendprogramm sei er vom Deutschen Kulturrat "öffentlich zur Minna gemacht" worden.

Dass wohl nicht alle Bundesländer einer Beitragserhöhung zustimmen werden, selbst wenn die KEF selbiges empfiehlt, lässt man in der ARD unterdessen schlicht auf sich zukommen. "Ich habe nach wie vor große Hoffnung, dass alle das tun, was diesem Land seit 70 Jahren gutgetan hat, nämlich dass sich alle an Recht und Gesetz halten." Allerdings haben mehrere Ministerpräsidenten längst erklärt, dass sie genau das nicht vorhaben, indem sie bereits jetzt die Zustimmung zu einer möglichen Erhöhung kategorisch ausgeschlossen haben - was wohl erneut bedeuten würde, dass das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.