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Der ARD-Freienrat hat eine Abschaffung der sogenannten "Haushonorare" in den ARD-Landesrundfunkanstalten gefordert. Diese hätten vielleicht mal eine Berechtigung gehabt, seien inzwischen aber überholt, lautet die Kritik zusammengefasst. Das eigentlich mit den Sonder-Honoraren angestrebte Ziel werde nur noch in Ausnahmefällen erreicht. "In der Regel sorgen diese Regelungen im besten Fall für Bürokratie, im schlechtesten Fall für eine Diskriminierung von Teilzeit-Beschäftigten."

Die "Haushonorare" sehen vor, dass eine Person, die bei einem Sender angestellt ist und daneben für einen weiteren öffentlich-rechtlichen Sender in freier Mitarbeit tätig wird, nur 50 Prozent der üblichen Freien-Honorare erhält. Eingeführt wurde diese Regelung vor vielen Jahren, damit sich gut abgesicherte und festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rundfunkanstalten nicht gegenseitig Honorar-Aufträte zuschanzen und sich so die Taschen voll machen. 

Der Freienrat kritisiert gar nicht die damalige Einführung der Honorare, hält sie inzwischen aber für überflüssig - weil sie angeblich die falschen Personen treffen. "Mit diesen Regelungen werden Tarifhonorare unterlaufen bzw. Dumpinghonorare ermöglicht", heißt es von der Freienvereinigung. Was man damit meint: Heute würden oft langjährige Freie die "Haushonorare" erhalten, die befristet auf einer festen Stelle einspringen - oft auch in Teilzeit und mit unklarer Zukunftsaussicht. "Dass dieser Personenkreis ein hohes Interesse hat, neben der vorübergehenden Anstellung auch weiter für bisherige Auftraggeber tätig zu bleiben, hat nichts mit unzulässigen Vorteilen zu tun, sondern folgt wie auch im Fall von Teilzeitbeschäftigen allein wirtschaftlicher Notwendigkeit", so der ARD-Freienrat in seiner Stellungnahme. 

Nach dem Willen des Freienrats sollen die "Haushonorare" daher nun ersatzlos gestrichen werden. Um mögliche Compliance-Verstöße von unbefristet Vollzeitangestellten zu verhindern, hätten die meisten Sender längst wirksamere Mittel in der Hand – und wo es sie noch nicht gebe, müssten sie eben geschaffen werden. "Die willkürliche Kürzung der üblichen Honorare bei befristet oder in Teilzeit Angestellten ist durch nichts zu begründen und auf jeden Fall ungerechtfertigt. Sollte dies bei unbefristet beschäftigten Vollzeitkräften im Einzelfall anders sein, müsste dies konkret dargelegt werden und die Ausnahme statt der Regel sein."