Claudia Roth will mit der geplanten Reform der Filmförderung den "Großen Wurf" wagen. Hauptbestandteile sind unter anderem das steuerliche Anreizmodell, das von Produzenten seit Langem gefordert wird, sowie detaillierte Investitionsverpflichtungen für alle in- und ausländischen Betreiber von Streaming-Plattformen und Mediatheken. Neben der allgemeinen Regelung, dass 20 Prozent der Umsätze bzw. des Programmbudgets wieder in europäische Produktionen investiert werden müssen, gälte es nach dem derzeitigen Entwurf auch noch eine ganze Reihe von Subquoten zu erfüllen.

VAUNET als Vertretung privater Medienhäuser übte vor allem an letzterem Punkt bereits harsche Kritik und sieht einen tiefen Eingriff in die Angebotshoheit der betroffenen Anbieter. Und auch Seitens der ARD ist man mit der geplanten Novelle in derzeitiger Form überhaupt nicht zufrieden: Die Rahmenbedingungen für ein Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Kinofilm würden "absehbar leider deutlich verschlechtert", heißt es in einem am Donnerstag verbreiteten Statement.

Da die künftig Anreizförderung ausschließlich erfolgsbasiert erfolge, könnten öffentlich-rechtliche Anstalten schon auftragsbedingt deutlich weniger davon profitieren und blieben zudem auch am Ende der Auswertungskette stehen. Zudem würde die Investitionsverpflichtung auch für die Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen gelten, in den Worten der ARD würde sie "für ihre Mediendienste umfassend und stark regulierend in Anspruch genommen".

"Damit liegt ein massiver Eingriff in die Rundfunkfreiheit und Programmautonomie der Sender vor, was in Zeiten, in denen die Medienfreiheit angegriffen wird, ein falsches Signal ist. Was derzeit auf dem Tisch liegt, würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfindlich treffen - das wäre ein Kollateralschaden der anvisierten Filmförderreform, der nicht gewollt sein kann", so die ARD.

Beim im dieser Woche unterbreiteten Vorschlag zur Investitionsverpflichtung wie auch dem Steuer-Anreizmodell handelt es sich noch um "Diskussionsentwürfe" - in den kommenden Wochen dürften also alle Marktteilnehmer versuchen, ihre speziellen Anliegen in dieser Diskussion lautstark zu vertreten, um entsprechende Änderungen durchzusetzen, bevor der Gesetzgebungsprozess beginnt. Ob ein solches Gesetz wie eigentlich geplant bis Anfang 2025 verabschiedet werden könnte, erscheint angesichts dessen aber unklar.

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