Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat am Freitag ihren 24. Bericht samt der darin enthaltenen Empfehlung für die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, übergeben. Überraschungen sind dabei ausgeblieben: Die KEF schlägt vor, den Rundfunkbeitrag ab dem kommenden Jahr um 58 Cent zu erhöhen. Der monatliche Betrag würde dann auf 18,94 Euro steigen und bis einschließlich 2028 gelten.  

Die Anhebung um 58 Cent stand schon länger im Raum und sickerte bereits im November durch einen KEF-Entwurf an die Öffentlichkeit (DWDL.de berichtete). Zuletzt gab es keine Anzeichen, dass sich an der Höhe noch etwas ändern könnte. Jetzt ist die Politik am Zug: Die Bundesländer müssen nun eigentlich einen Medienänderungsstaatsvertrag aufsetzen und darin auch das Beitragsplus festhalten. Anschließend muss das dann von den 16 Landtagen abgesegnet werden - und das könnte sich noch als Herausforderung erweisen. 

Einige Ministerpräsidenten haben bereits erklärt, einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen zu wollen. Sollte es tatsächlich so kommen, würden die Anstalten wohl wieder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen - und die Chancen stehen gut, dass sie die KEF-Empfehlung über diesen Umweg durchsetzen können. Eine Abweichung von der KEF-Empfehlung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn sich die Politik einig ist. Danach sieht es aktuell aber nicht aus. 

KEF kürzt Anmeldung um zwei Drittel 

Spannend sind einige Details des Berichts, den der KEF-Vorsitzende Martin Detzel am Freitag in Berlin auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. So liegt der festgestellte Finanzbedarf für die Beitragsperiode 2025-2028 bei 41,7 Milliarden Euro, das entspricht rund 10,4 Milliarden pro Jahr. Gegenüber der aktuellen Periode (2021-2024) ist das ein Plus von insgesamt 2,9 Milliarden Euro. Auf die ARD entfallen demnach 29,6 Milliarden, auf das ZDF 10,9 Milliarden und auf Deutschlandradio 1,1 Milliarden.

Den angemeldeten Bedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten hat die KEF einmal mehr deutlich eingekürzt - in Summe um satte 1,8 Milliarden Euro (auf 1,1 Milliarden Euro). Das entspricht rund zwei Drittel der Anmeldung des ungedeckten Finanzbedarfs. Als Hauptgrund nannte Detzel hier vor allem Kürzungen beim Aufwand und höher erwartete Erträge als von den Anstalten angegeben. Trotz der Kürzungen seien die Anstalten durch die +58 Cent bedarfsgerecht finanziert, heißt es im KEF-Bericht. Gleichzeitig hielt man fest, dass das nicht mehr der Fall sei, sollte der Beitrag nicht um die empfohlene Höhe steigen. 

24. KEF Bericht, Übergabe © IMAGO / epd Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel und Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die auch die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, bei der Übergabe des 24. KEF-Berichts

Der KEF-Vorsitzende begrüßte am Freitag in Berlin die Reformanstrengungen insbesondere der ARD. Dort will man ja vor allem inhaltlich verstärkt kooperieren und baut aktuell sogenannte Kompetenzcenter auf. Dennoch, so Martin Detzel am Freitag, fehle es bei diesen ganzen Reformbemühungen an "nachvollziehbaren Kalkulationen", welche Auswirkungen die Schritte finanziell haben. Die ARD gab zuletzt an, durch die Kompetenzcenter wohl rund 50 Millionen Euro jährlich einsparen zu können. Nicht anerkannt hat die KEF zudem die 328 Millionen Euro schwere Anmeldung der ARD für das Entwicklungsprojekt "Digitale Erneuerung". Die digitale Transformation müsse daher grundsätzlich durch entsprechende Schwerpunktsetzung aus dem Bestand finanziert werden. 

Kritik gab es aber auch am ZDF und an Deutschlandradio. Die beiden Unternehmen hätten, anders als die ARD, die erwartete jährliche Personal-Abbaurate in Höhe von 0,5 Prozent der besetzten Stellen nicht erbracht, heißt es in dem Bericht. Vor allem für das ZDF ist dieser Rüffel nicht neu: Schon vor mehr als zehn Jahren kritisierte die KEF, dass der Sender Stellen nicht abbaute - sondern im Gegenteil sogar noch neues Personal einstellte. 

Beitragsstabilität "kein Maßstab"

Martin Detzel sprach am Freitag in Berlin auch ein wenig über einige Aussagen von Politikern, die zuletzt Beitragsstabilität forderten und ankündigten, der KEF-Empfehlung nicht folgen zu wollen. Die "Beitragsstabilität" sei weder staatsvertraglich noch verfassungsrechtlich vorgegeben und sei daher "kein Maßstab für die Arbeit der KEF", so der Vorsitzende der Kommission. Gleichzeitig verwies Detzel darauf, dass für einen Zeitraum von vier Jahren sehr wohl die Beitragsstabilität gewährleistet sei und dass der Beitrag deutlich höher sein müsste, würde man die Inflationsraten als Grundlage heranziehen. Nominell sei die Beitragsstabilität über die vergangenen Jahre hinweg durchaus erreicht, relativ sogar "deutlich übererfüllt". 

Es laufe nun erneut so ab, wie vor der letzten Beitragsperiode, so der KEF-Vorsitzende. Was er damit meint: Einige Länder und Politiker fordern Reformen, damit der Rundfunkbeitrag nicht steigt. Damit sei die Politik nun aber "beim falschen Zeitpunkt" und "zu spät", so Detzel, der gleichzeitig auch klarmachte, dass die Politik durchaus Einfluss haben kann auf die Höhe des Rundfunkbeitrags: Nämlich über den Auftrag. Geht es nach der Rundfunkkommission, soll die Auftragsreform-Debatte jetzt nicht erneut versickern, damit der Rundfunkbeitrag bei der nächsten Festsetzung tatsächlich mindestens stabil bleiben kann (DWDL.de berichtete). 

Dreyer: KEF prüfe "nach strengen Maßstäben"

"Die Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrages bewegt sich mit circa 0,8 Prozent pro Jahr deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Das zeigt, dass die KEF den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben und im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit prüft. Hierfür danke ich den Experten und Expertinnen", sagt  Malu Dreyer. Die Politikerin verwies in einer ersten Stellungnahme auch noch einmal auf die Tatsache, dass die Feststellung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die daraus resultierende Beitragsempfehlung keine politische Aktion sei, "sondern das Ergebnis eines verfassungsrechtlich verankerten, rechtssicheren Verfahrens der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten".

Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, zeigte sich zuletzt optimistisch, in Sachen Rundfunkbeitrag in der Ländergemeinschaft doch noch zu einer verfassungsrechtlich tragfähigen Lösung zu kommen. So hat man einige Reformen erarbeitet und will diese in einen sogenannten Reformstaatsvertrag gießen, der im Herbst stehen soll. Parallel soll die KEF ein Sondergutachten erstellen und darin unter anderem darüber informieren, welche Auswirkungen einzelne Reformen auf den Rundfunkbeitrag hätten - die Ergebnisse sollen in den Staatsvertrag einfließen.

Mit dem Reformstaatsvertrag will man ein Zeichen setzen - und Raab hofft, die Länder, die sich bislang ablehnend gezeigt haben, noch ein Mal zu einer Zustimmung zur Erhöhung zu bewegen. Im Idealfall bleibt der Rundfunkbeitrag durch die von der Politik gesetzten Veränderungen sowie die in den Anstalten angestoßenen Reformen mittelfristig stabil. Ob der Plan aufgeht, ist aktuell aber noch völlig unklar. In jedem Fall hält man den Druck auf die Anstalten hoch: "Auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern erwarten wir einen konkreten und belastbaren Zeitplan, wann welche Reformschritte umgesetzt werden sollen", erklärte Raab jetzt noch einmal - ähnlich äußerte sie sich vor wenigen Tagen gegenüber DWDL.de

Spannend ist auch die Frage, was genau passiert, sollte die Politik tatsächlich im Herbst einen neuen Staatsvertrag samt eines neuen Auftrags beschließen. Gut möglich, dass dies dann eine erneute Finanzbedarfsanmeldung der Sender auslöst, das KEF-Verfahren würde dann von vorn beginnen. Bis das dann abgeschlossen ist, dürfte aber wieder viel Zeit vergehen - und ab 2025 sind die Anstalten mit dem heutigen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat nicht mehr bedarfsgerecht finanziert. Zuletzt gab es Gerüchte, die Politik wünsche sich von den Sendern, in diesem Fall auf einen Gang zum Bundesverfassungsgericht zu verzichten. 

Vieles ist also noch unklar. Fest steht wohl nur eins: 2024 wird medienpolitisch ein interessantes Jahr. 

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