Der Rundfunkbeitrag wird ab dem kommenden Jahr wohl sehr wahrscheinlich steigen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) legt ihren endgültigen Bericht samt der darin enthaltenen Empfehlung zwar erst am 23. Februar vor. Weder in den Anstalten noch in der Politik geht man aber davon aus, dass die KEF etwas an ihrer vorläufigen Einschätzung ändert und der Beitrag ab 2025 nicht um 58 Cent steigen soll. Gleichzeitig läuft eine breit angelegte Diskussion um die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Vor allem die ARD betont ihren Reformwillen, für die Politik hat der sogenannte Zukunftsrat mögliche Veränderungen des Systems erarbeitet und auch die Bundesländer selbst haben Ideen, was künftig anders werden soll. 

Nun ist das alles nichts Neues und in schöner Regelmäßigkeit versickerten in der Vergangenheit die Debatten rund um Reformen bei den Öffentlich-Rechtlichen, wenn der Rundfunkbeitrag angepasst wurde. Dieses Mal ist es aber anders. Auch wenn viele noch immer denken, die aktuellen Reformpläne der Politik könnten noch Auswirkungen auf die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 haben, so muss man ganz nüchtern konstatieren: Daraus wird nichts, die engen Zeitpläne lassen das nicht zu. Daher wird es vermutlich auch zur Erhöhung um die bereits erwähnten 58 Cent kommen. Die Politik ist dieses Mal aber gewillt, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, damit der Rundfunkbeitrag ab der übernächsten Beitragsperiode mindestens stabil bleibt - vielleicht sogar sinken kann. Die Fehler der Vergangenheit will man auf keinen Fall wiederholen. 

Und will man dieses Ziel erreichen, muss man eben jetzt handeln - und nicht erst in vier Jahren, wenn das KEF-Verfahren dann erneut bereits im Gange ist und sich der Medienstaatsvertrag einmal mehr nicht verändert hat. Die Bundesländer haben bereits angekündigt, im Herbst einen sogenannten Reformstaatsvertrag vorlegen zu wollen. Darin will man die Öffentlich-Rechtlichen unter anderem zur Zusammenarbeit verpflichten und die Koordinierung zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten durch eine geregelte Organisation ersetzen. Außerdem will man eine selbständige Organisationseinheit von ARD, ZDF und Deutschlandradio einrichten, damit sich diese um den Aufbau einer gemeinsamen technischen Plattform kümmern kann. Hier geht’s zu den kompletten Plänen der Medienpolitikerinnen und Medienpolitiker

Heike Raab © Staatskanzlei RLP/ Unger Heike Raab
In den Reformstaatsvertrag einfließen sollen dann auch noch Erkenntnisse eines Sondergutachtens, das die KEF für die Länder erstellen soll. Dieses will man Anfang März auch offiziell bei der KEF in Auftrag geben, aktuell laufen dazu noch die Vorbereitungen auf Seiten der Politik, die dazu auch auf die Anstalten angewiesen ist. Das alles passiert jetzt so gebündelt, weil die KEF bereits im Herbst mit der Arbeit an ihrem 25. Bericht beginnt - und nach Möglichkeit soll dann bereits für alle weitestgehend ersichtlich sein, wohin die Reise künftig geht. "Das Ziel der Länder ist, dass die Anstalten künftig ihren Finanzbedarf auf Basis des neuen Staatsvertrags anmelden", sagt Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de. Das wäre dann in rund drei Jahren der Fall. 

Länder in einer fast ausweglosen Situation

Und während die Anstalten bislang ja immer die Strategie gefahren sind, Geld, das sie eingespart haben, an anderen Stellen auszugeben, so könnte man in der Zukunft tatsächlich zum Sparen gezwungen werden. Die von der Politik skizzierten Ideen sollen nämlich ganz konkrete Einsparungen mit sich bringen und auch die KEF soll in ihrem Sondergutachten die Beträge beziffern, die durch gewisse Reformen einzusparen wären. 

Dass sich die Ländergemeinschaft im Hier und Jetzt dennoch in eine fast ausweglose Situation gebracht hat, hat man den teils radikalen Aussagen einiger Politiker zu verdanken, die bereits vor dem Beginn des eigentlichen KEF-Verfahrens kategorisch ausgeschlossen haben, dass sie einer weiteren Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 zustimmen werden. Die Aussagen machen vielleicht politisch kurzfristig Sinn, denn man will nicht noch mehr Wählerinnen und Wähler an die AfD verlieren. Andererseits tritt man das selbstgewählte KEF-Verfahren und Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht mit Füßen. Nähme man sie nun zurück und bräche damit seine populistischen Versprechen, würde das die Politikverdrossenheit fördern.

"Wir Länder haben einen Zeitplan und wünschen uns auch einen Zeitplan von den Öffentlich-Rechtlichen. Man kann Reformen verschlendern, indem man nicht schnell genug ist."
Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder


Der angekündigte Reformstaatsvertrag soll nun auch so etwas wie ein Notausgang für die Länder sein, die eine weitere Erhöhung ab 2025 bislang ausgeschlossen haben. "Ich hoffe, dass der Reformstaatsvertrag sowohl inhaltlich überzeugend als auch effizient und sparsam die Öffentlich-Rechtlichen weiterentwickelt. Davon wird auch abhängen, wie wir politisch mit der KEF-Empfehlung weiterverfahren können", sagt Heike Raab gegenüber DWDL.de und erklärt so ihren zuletzt öffentlich formulierten Optimismus, doch noch zu einer verfassungsrechtlich tragfähigen Lösung in Sachen Beitragsfestsetzung zu kommen. "Wir können uns mit der endgültigen Empfehlung der KEF aber erst auseinandersetzen, wenn sie auch vorliegt." 

Also im Klartext: Es soll nun endlich für alle sichtbar sein, dass sich etwas bewegt. Und es soll deutlich werden, dass damit mittelfristig tatsächlich eine Beitragsstabilität gewährleistet werden kann. Dadurch will man die Länder zur Zustimmung zur kommenden KEF-Empfehlung bewegen, die sich bislang ablehnend geäußert haben. Es bleibt abzuwarten, wer diese Kröte schluckt und dafür seine Blockadehaltung aufgibt. 2024 wird in Brandenburg, Sachsen und Thüringen gewählt - und dort jubelt die Medienpolitik eher nicht über die wohl anstehende Erhöhung. Sachsen-Anhalt ist ohnehin in einer starken Ablehnung gefangen und auch Markus Söder in Bayern schlug zuletzt Töne an, die wenig versöhnlich klangen. 

Kommt die Ohrfeige mit Ansage aus Karlsruhe? 

Heike Raab selbst machte bereits deutlich, dass die 58 Cent deutlich weniger seien als die aktuelle Teuerungsrate - zeigte also Verständnis für den KEF-Entwurf. Und es gibt sie ja - die Länder, die einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags offen gegenüberstehen oder sich zumindest an die KEF-Empfehlung halten wollen. Aus dieser Gemengelage ergibt sich die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht wohl einmal mehr eine Erhöhung durchsetzen könnte, sollte die Politik dazu nicht in der Lage sein. Es wäre eine Ohrfeige mit Ansage. 

Gegenüber DWDL.de betont Heike Raab, dass man in Sachen Reformen die Bemühungen aller Anstalten registriere. Dennoch gehe es auch darum, die Reformen in einer höheren Taktung nach vorne zu bringen. "Wir Länder haben einen Zeitplan und wünschen uns auch einen Zeitplan von den Öffentlich-Rechtlichen. Man kann Reformen verschlendern, indem man nicht schnell genug ist", sagt sie und betont einmal mehr, dass die Anstalten die Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihres Angebots, die sie bereits seit einiger Zeit durch den Medienänderungsstaatsvertrag haben, nutzen müssten.

Diesen Rüffel in Richtung ARD gab es bereits vor wenigen Wochen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Senderverbund eigentlich bis Ende 2023 einen seiner Spartensender einstellen wollte - das dann aber auf 2024 verschob. Und noch immer gibt es dazu keine Entscheidung (DWDL.de berichtete). Hier will die Politik mehr Tempo sehen. Tempo, das man inzwischen selbst an den Tag legt. Denn die nächste Finanzbedarfsanmeldung der Öffentlich-Rechtlichen kommt ganz gewiss. Eine erneute Erhöhung will man dann um jeden Preis vermeiden - und seien es nur 58 Cent.