Claus Grewenig © Markus Altmann Claus Grewenig
Einige Tage lang ließ man sich Zeit für eine Stellungnahme, nun hat sich auch der Privatsenderverband VAUNET zum 24. KEF-Bericht und der darin enthaltenen Empfehlung zur Anhebung des Rundfunkbeitrags geäußert. Man ziehe aus dem Bericht den Schluss, dass die Länder mit dem für Herbst geplanten Reformstaatsvertrag "Auftrag und Struktur für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch einmal konkreter festschreiben müssen, wenn sie eine nachhaltige Beitragsstabilität gewährleisten wollen".

In den sogenannten Reformstaatsvertrag wollen die für die Medienpolitik zuständigen Bundesländer tatsächlich größere und kleinere Änderungen einfließen lassen (DWDL.de berichtete). Welche Auswirkungen das künftig auf den Rundfunkbeitrag hat, steht aktuell aber noch in den Sternen. Um herauszufinden, welchen Betrag einzelne Reformen der Anstalten leisten können, will man zudem bei der KEF ein Sondergutachten in Auftrag geben. 

Vor einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags warnt VAUNET-Vorstandsvorsitzender Claus Grewenig, gleichzeitig auch Chief Corporate Affairs Officer von RTL Deutschland, nun einmal mehr. "Eine neuerliche Steigerung der finanziellen Ausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde die bestehende Schieflage zu Lasten der unter erheblichem Marktdruck stehenden privaten Anbieter weiter verschlechtern", sagt er. Der Ball für eine "nachhaltige Beitragsstabilität" liege nun bei den Ländern, so Grewenig weiter. Der KEF-Vorsitzende Martin Detzel verwies zuletzt darauf, dass das bestehende Verfahren sehr wohl für eine stabile Beitragsentwicklung gesorgt habe - wenn man die Inflation mit einbezieht

Gleichzeitig begrüßt der VAUNET die Ausführungen der KEF zu Einsparungen der Rundfunkanstalten und die Anpassung des Abschmelzmodells für die Finanzierung der Distribution der Hörfunkprogramme von ARD und Deutschlandradio über UKW um vier Jahre. Die ursprünglich für die Beitragsperiode ab 2029 vorgesehenen Einsparungen bei UKW werden damit frühestens ab der Beitragsperiode ab 2033 realisiert. Bei den Sportrechten will der Privatsenderverband, dass "die angebliche Deckelung im Rahmen einer Selbstverpflichtung" kritisch hinterfragt wird. Grewenig: "In den Verhandlungen um Sportrechte haben die Privaten unverändert nicht den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier unter einem großen Sparzwang steht."

Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VAUNET und CEO der FFH Mediengruppe, sagt: "Die aus der KEF-Entscheidung resultierende Absicherung der UKW-Verbreitung bis mindestens Ende 2032 ist eine weitsichtige und realistische Einschätzung zur weiteren Entwicklung bei den Verbreitungswegen des Radios. Sie entspricht den Marktanforderungen und der Einschätzung des VAUNET. Im dualen Rundfunksystem schafft die KEF damit auch auf privater Seite Planungssicherheit für den Verbreitungsweg UKW. Dennoch werben wir beim Thema UKW/DAB+ weiterhin für Technologieneutralität und die freie Entscheidung der Rundfunkanbieter für ihre Verbreitungswege. Hier darf nicht schon wieder die nächste einseitige Deadline für UKW geschaffen werden. Der Hörermarkt soll und wird das regeln. Nach wie vor sind die Verbreitungskosten im Simulcast durch die KEF-Entscheidung nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geklärt, eine adäquate finanzielle Unterstützung der Privaten wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit."