Der Rundfunk Berlin-Brandenburg räumt weiterhin die Dinge auf, die frühere Spitzenkräfte des auch deshalb in Verruf geratenen Senders hinterlassen haben. Vor dem Arbeitsgericht in Berlin geht es nun erstmals auch darum, dass eine ehemalige Führungskraft das an sie gezahlte Ruhegeld zurückzahlen soll. RBB-Anwalt René Weißflog bezeichnete die einst geschlossenen Verträge als "sittenwidrig", wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

Die Zahlungen des Ruhegeldes an die entsprechende Führungskraft seien im Dezember 2023 gestoppt worden – laut einstigem Vertrag müssten die Zahlungen aber bis zum Eintritt ins Rentenalter erfolgen. Aktuell geht es um Zahlungen, die in zehn Monaten des Jahres 2020 erfolgten – und sich auf rund 86.000 Euro plus Sozialabgaben summieren. Auch die Forderung einer Rückzahlung der Ruhegelder in den Jahren 2021 bis 2023 steht im Raum – mit diesen würde sich die Forderung auf um die 400.000 Euro summieren. Der RBB fordere dies, weil die Zahlung eine "Verschwendung von Gebührengeldern" sei, erklärte der Senderanwalt. Klar wird: Mit dem Schritt distanziert sich der Sender erneut sehr öffentlichkeitswirksam von früheren Verträgen. Die Gegenseite argumentierte, dass die ehemalige Führungskraft einst auf das Recht zur Weiterbeschäftigung innerhalb der normalen Redaktion verzichtet habe.

 

Die Güteverhandlung am Freitag ging nun ergebnislos zu Ende. Laut "Mitteldeutscher Zeitung" hat die Richterin nicht durchblicken lassen, wie sie die jeweiligen Argumente bewertet. Der Fall muss nun also vor dem Gericht verhandelt werden, vermutlich wird dies aber erst Anfang kommenden Jahres passieren.