Am 6. Juni, also wenige Tage vor der Wahl des neuen Europaparlaments in Deutschland, strahlt Das Erste eine "Wahlarena" aus, in der Kandidatinnen und Kandidaten jener Parteien eingeladen sind, die im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten sind und die in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen. Entsprechend nicht eingeladen sind die Spitzenkandidaten des Bündnis Sahra Wagenknecht, die Partei ist schließlich erst vor nicht allzu langer Zeit neu entstanden. Das BSW war mit dieser redaktionellen Entscheidung aber nicht zufrieden – und klagte.

 

Aber: Das Verwaltungsgericht Köln gab nun dem WDR recht und lehnte den Eilantrag ab. Die Wagenknecht-Partei hatte argumentiert, dass sie gute Chancen habe, als fünftstärkste Kraft ins Europaparlament einzuziehen. Eingeladene Parteien wie FDP  oder Die Linke lägen in Umfragen dahinter. Das Gericht indes führte bei seiner Entscheidung an, dass der WDR ein Grundrecht auf Rundfunkfreiheit habe. Das Recht mag in diesem Fall, so das Gericht, zwar im Widerstreit mit Chancengleichheit stehen, jedoch wies das Gericht darauf hin, dass der WDR dem BSW "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen." So war die Partei etwa erst am Montag bei "Hart aber fair" vertreten - Fabio de Masi saß dort neben zahlreiche anderen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten.

Zudem befand das Gericht: "In der Gesamtschau aller für die Bemessung der Bedeutung einer Partei relevanten Kriterien kann eine überragende oder gleichwertige Bedeutung der Partei BSW im Vergleich zu den eingeladenen Parteien aber noch nicht gesehen werden." Die Argumentation der BSW fuße ja zudem auf Umfragen, "aussagekräftige Wahlergebnisse" könne die Partei bis dato nicht nachweisen. Das BSW hat nun die Möglichkeit Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Mit einer solchen würde sich dann das Oberverwaltungsgericht Münster befassen. 



Moderiert wird die "Wahlarena", die am 6. Juni um 21 Uhr beginnt, von Ellen Ehni und Gunnar Breske.