Auch zwei Jahre nach dem Auffliegen der sogenannten RBB-Affäre sind die Vorgänge aus der damaligen Amtszeit von Patricia Schlesinger immer wieder Thema. Sei es in der öffentlichen Debatte, oder aber auch intern bei der ARD. Auch juristisch ist die ganze Sache noch längst nicht aufgearbeitet, noch in diesem Jahr dürfte aber ein Schlüsselprozess in der ganzen Sache starten. 

Wie das Landgericht Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitgeteilt hat, startet voraussichtlich am 20. November ein Prozess zwischen RBB auf der einen und Ex-Intendantin Patricia Schlesinger auf der anderen Seite. Dann geht es vor allem um Geld: Sowohl der RBB als auch Schlesinger erheben Forderungen gegenüber der jeweils anderen Seite. 

Die ehemalige Chefin des RBB fordert Ruhegeld von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, der sie einst fristlos entlassen hatte. Der RBB reagierte auf die Klage von Schlesinger mit einer sogenannten Widerklage und fordert die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die Summe beläuft sich auf 270.000 Euro (DWDL.de berichtete). Der im November startende Prozess dürfte Licht ins Dunkle bringen, wem eigentlich was zusteht. Begleitet werden wird das Verfahren ziemlich sicher von einem großen öffentlichen Interesse. 

Die RBB-Affäre rund um Vorwürfe von Vetternwirtschaft und Verschwendung stürzte die gesamte ARD in eine tiefe Krise. Der RBB wurde nach dem Abgang von Schlesinger zunächst von Katrin Vernau interimsmäßig geleitet, inzwischen ist Ulrike Demmer Intendantin der Anstalt. Patricia Schlesinger hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Gegen die Ex-Intendantin ermittelt auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, bislang aber noch ohne erkennbares Ergebnis. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für Schlesinger die Unschuldsvermutung. 

Und auch sonst beschäftigt die Schlesinger-Zeit den RBB weiter sehr intensiv. Im Januar hatte das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass die ARD-Anstalt ihrem ehemaligen Betriebsdirektors Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen muss - rund 8.900 Euro monatlich bis ins Jahr 2030. Schadensersatzansprüche wies das Gericht dagegen zurück. Gegen diese Entscheidung hat der RBB nun aber Berufung eingelegt, der Streit geht also in die nächste Instanz.