Seit 2015 dauert der Rechtsstreit zwischen der Investigativ-Journalistin Birte Meier und dem ZDF nun schon an. Sie wirft ihrem damaligen Arbeitgeber - inzwischen ist sie zu RTL gewechselt - vor, trotz gleicher Arbeit schlechter bezahlt worden zu sein als ihre männlichen Kollegen. Der Fall ging durch diverse Instanzen und beschäftigte zwischenzeitlich sogar das Bundesverfassungsgericht. Nun wurde er mit einem Vergleich zwischen beiden Parteien beigelgt, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Meier bei dem Rechtsstreit unterstützte, bekanntgab. Wie dieser Vergleich finanziell genau aussieht, ist nicht bekannt.

Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und GFF-Verfahrenskoordinatorin, sagt: "Gut, dass Birte Meier dieses Kapitel endlich abschließen kann. Es bleibt jedoch ein Skandal, dass sie so viele Jahre kämpfen musste, um endlich Geld zu sehen. Mit ihrer Hartnäckigkeit konnte sie viel für Frauen in Deutschland erreichen. Ihr Grundsatzurteil von 2020 hat mit dem von Susanne Dumas in diesem Jahr erstrittenen Urteil Meilensteine gesetzt: Künftig werden Frauen es wesentlich leichter haben, gleiche Bezahlung einzufordern."

Das Bundesarbeitsgericht hatte in den beiden Urteilen klargestellt, dass auch arbeitnehmerähnliche Beschäftigte Anspruch auf Lohnauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz haben. Zudem dürfen Arbeitgeber vom Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" nicht abweichen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen stellt als seine Kollegin. 

Im April hatten EU-Kommission, Parlament und EU-Mitgliedstaaten eine neue Richtlinie zur Gehaltstransparenz beschlossen, derzufolge Unternehmen künftig offenlegen müssen, wie sie ihre Beschäftigten bezahlen. Die deutsche Regierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Lincoln: "Dass sich eine deutsche Regierung im 21. Jahrhundert immer noch dagegen sträubt, die notwendigen Schritte für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen anzugehen, ist eigentlich unfassbar. Doch trotz Enthaltung ist die Bundesrepublik nun verpflichtet, die Vorgaben konsequent in nationales Recht zu gießen. Und das darf nicht noch einmal Jahrzehnte dauern."