Es ist die nächste Entwicklung im Fall der sichergestellten Tonaufnahmen rund um den "Zeit"-Podcast "House of Block". Das Landgericht Hamburg hat einer Beschwerde der Zeit-Verlags stattgegeben und die Sicherstellung von Tonaufnahmen teilweise für rechtswidrig erklärt. So erklärt das Gericht jetzt, dass für den Prozess nur die Tonaufnahmen der mutmaßlich geschädigten jüngeren Block-Tochter relevant seien. Zur Erinnerung: Die heute 15-Jährige wurde in der Silvesternacht 2023/24 aus Dänemark entführt, wo sie mit ihrem Vater lebte. Ihre Mutter, Steakhaus-Erbin Christina Block, muss sich deshalb wegen mutmaßlicher Kindesentführung verantworten. 

Vor Gericht machte die 15-Jährige keine Aussage. Im "Zeit"-Podcast "House of Block" äußerte sie sich aber sehr wohl. Das Landgericht Hamburg ließ aber nicht nur die Tonaufnahmen mit ihr sicherstellen, sondern auch diese mit ihrer Schwester. Letzteres sei rechtswidrig gewesen, korrigiert sich das Gericht jetzt. 

Das Landgericht Hamburg hatte die Herausgabe der Aufzeichnungen am 12. Oktober gefordert und andernfalls mit Durchsuchungen gedroht. Die "Zeit" übergab die Aufnahmen daraufhin versiegelt und legte umgehend Beschwerde ein. Bis zur Klärung der Sache dürfen die Aufnahmen nicht ausgewertet werden (DWDL.de berichtete). Für die "Zeit" ist die nun erfolgte Entscheidung ein weiterer Etappensieg. Das Gericht argumentierte zunächst auch mit der Sicherstellung möglicher Vertragsunterlagen zwischen "Zeit" und der Block-Familie. Bei der Wochenzeitung stellte man aber schnell klar, dass es solche Verträge nie gegeben habe. Auch diese Annahme hat das Gericht jetzt fallen gelassen. 

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Am Ziel ist die "Zeit" allerdings noch nicht. Das Gericht hält nämlich auch weiterhin an der Sicherstellung der Aufnahmen mit der 15-jährigen Block-Tochter fest. "Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen könne zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen führen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Man müsse wissen, was gesprochen wurde, um gegenüber der Polizei gemachte Aussagen zu überprüfen. 

Das Landgericht sieht die Sicherstellung in diesem Fall auch weiterhin als verhältnismäßig an. Darüber muss nun jedoch das Oberlandesgericht entscheiden. Bis das zu einer Entscheidung gekommen ist, sollen die Aufzeichnungen auch weiterhin nicht ausgewertet werden.