Erst vor einigen Tagen ließ das Landgericht Hamburg Interview-Aufnahmen bei der "Zeit" sicherstellen, die im Zuge des Podcasts "House of Block" entstanden waren (DWDL.de berichtete). Darin kommen auch zwei Kinder von Christina Block zu Wort, die Steakhaus-Erbin muss sich seit einiger Zeit wegen mutmaßlicher Kindesentführung vor Gericht verantworten. Eines der Kinder, die 15-jährige Tochter von Block, war in der Silvesternacht 2023/24 eines der Entführungsopfer. Nun spricht sie im "Zeit"-Podcast, während sie vor Gericht keine Aussage machte.
Nach der Sicherstellung entbrannte eine Debatte um die Pressefreiheit. Und während das Gericht behauptete, die "Zeit" hätte die Aufnahmen freiwillig herausgegeben, machte man dort unmissverständlich klar, dass man sich zur Herausgabe genötigt sah. Hätte man nicht kooperiert, wären wohl die Redaktionsräume sowie die Wohnung einer "Zeit"-Journalistin durchsucht worden. Die "Zeit" gab die Aufnahmen schließlich versiegelt heraus und legte direkt Widerspruch ein. Nun hat man einen kleinen Etappensieg in der Auseinandersetzung erzielt.
So dürfen die Aufnahmen "derzeit nicht angerührt werden", das teilte das Landgericht Hamburg jetzt mit. Ein entsprechender Beschluss sei am Mittwoch erlassen worden. Damit können die Interviews nicht für den Prozess ausgewertet werden. Das Gericht sieht diese offenbar als Beweismittel an, demgegenüber steht jedoch die Pressefreiheit und der Quellenschutz von Journalistinnen und Journalisten.
Vom Gericht hieß es zur jetzt getroffenen Entscheidung, dass das öffentliche Interesse an einer sofortigen Auswertung der Tonaufnahmen weniger schwer wiege als die Grundrechte der "Zeit". Dem Medium und der Journalistin drohten andernfalls "schwere Nachteile", wie unter anderem der "Spiegel" aus dem Schreiben des Gerichts zitiert. Endgültig vom Tisch ist die Sache aber noch nicht, es muss erst noch final über die Beschwerde der "Zeit" entschieden werden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Entscheidung des Gerichts in einer ersten Stellungnahme begrüßt. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sagt: "Das Gericht hat die Notbremse gezogen. Das ist richtig so. Redaktionen sind keine Außenstellen der Justiz. Wer journalistische Quellen anzapft, greift die Pressefreiheit an. Dem wurde heute ein klarer Riegel vorgeschoben." Gleichzeitig fordert der DJV, dass "der journalistische Quellenschutz auch bei der endgültigen Entscheidung uneingeschränkt gewahrt bleibt".
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