Vor einem Jahr trat das Leitungsschutzrecht, mit dem Suchmaschinen verpflichtet wurden für kurze Textausschnitte zu zahlen, in Kraft - doch geschlagen geben wollen sich die Suchmaschinenbetreiber freilich nicht. Als "Geschenk an die Bürokratie" führte Google bereits im vergangenen Jahr ein, dass Verlage ausdrücklich zustimmen müssen, wenn ihre Angebote bei Google News aufgenommen werden sollen. Die Verwertungsgesellschaft VG Media hat dagegen vor zwei Monaten angekündigt, nicht nur gegen Google, sondern auch gegen Yahoo und 1&1 zu klagen, um das Ziel der Vergütung zu erreichen. Nun wird der nächste Akt eingeleitet: Yahoo hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht.

Nach Auffassung von Yahoo stellt das im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Leistungsschutzrecht "eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer" dar, weil eine gezielte Informationserlangung ohne Hilfe der Suchmaschinen nicht denkbar sei. Yahoo verweist dabei auf das Grundgesetz und der darin verankerten Pflicht des Staates, die Informationsfreiheit zu schützen und kombiniert dies damit, die Strukturen der Informationserlangung zu garantieren. "Daher halten wir das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar", heißt es in einer Mitteilung von Yahoo. Wegen seiner Unklarheit verstoße das Leistungsschutzrecht außerdem gegen das Bestimmtheitsgebot und führe zu einer "unzumutbaren Rechtsunsicherheit".

Yahoo selbst gibt an, dass aufgrund der "Unbestimmtheit des Gesetzes und der dadurch entstandenden Rechtsunsicherheit" die Gestaltung der Suchergebnisse in der deutschen Nachrichtensuche geändert werden musste. Andererseits sieht sich Yahoo aber auch selbst als Verleger und verweist auf das große redaktionelle Angebot des Medienunternehmens, womit man im Sinne des Leistungsschutzrechts selbst Presseverleger sei. "Yahoo ist damit als Suchmaschinenanbieter durch das Gesetz verpflichtet und gleichzeitig als Presseverleger 'geschützt'". Man fühle sich als Inhalteanbieter einem "hochwertigen und marktgerecht honoriertem Journalismus ebenso verpflichtet wie dem fairen Wettbewerb im Suchmaschinenmarkt", heißt es seitens Yahoo weiter.

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