Noch bevor die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Saarbrücken zusammenkamen, um über Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags und damit die künftige Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sprechen, tobte die Debatte. Vor allem die Forderung von Sachsen-Anhalts Medienminister Rainer Robra, die ARD als bundesweiten Sender aufzulösen, erhitzte in den vergangenen Tagen die Gemüter. Man durfte also gespannt sein, welche Tonlage die Regierungschefs finden würden.

Inzwischen scheint klar, dass eine ganz große Umwälzung des Systems wohl eher nicht kommen wird, auch wenn sich die Politiker noch nicht auf eine konkrete Ausgestaltung der geplanten Reformen verständigt haben. Es sei das Ziel aber, beide Anstalten aufrecht zu erhalten, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag zum Abschluss der Konferenz. "Unsere duale Medienordnung mit privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk und einer vielfältigen Zeitungslandschaft hat weit über Europa hinaus Vorbildcharakter."

Gleichzeitig werden ARD und ZDF nicht um Sparmaßnahmen herumkommen - und diese könnten womöglich über die kürzlich vorgelegten Vorschläge der Anstalten hinausgehen. Diese ließen zwar "einen ernsthaften Reformwillen erkennen", seien aber als letztlich nur als "erster Schritt in die richtige Richtung" zu bewerten, dem noch viele folgen müssten. "Die Anstalten müssen ihre Anstrengungen konsequent fortsetzen. Sie sind gefordert, weiter Doppelstrukturen ab- und die crossmediale Zusammenarbeit auszubauen. Maßnahmen zur Strukturoptimierung sind aber nur die eine Seite des von den Ländern angestoßenen Reformprozesses."

Verweildauern sollen "zeitgemäß ausgedehnt" werden

Anders ausgedrückt: Zufrieden sind die Ministerpräsidenten mit den bislang vorgelegten Sparplänen noch nicht - eine Einschätzung, die freilich auch die Privatsender teilen. ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert hatte zuvor in der "SZ" von "Reförmchen" gesprochen (DWDL.de berichtete). Mit der Ankündigung, die Sieben-Tage-Regelung für die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken zu lockern, dürften die Privaten dagegen nicht sonderlich glücklich sein, auch wenn schon heute viele Sendungen weitaus länger verfügbar sind als nur eine Woche. Die jetzigen Richtlinien setzten den öffentlich-rechtlichen Sendern jedoch unnatürliche Grenzen, sagte Malu Dreyer am Freitag. Die Verweildauern sollen "zeitgemäß ausgedehnt" werden.

Zugleich sei es das Ziel, die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter zu konkretisieren. Dieses solle "selbstverständlich erhalten" bleiben, betonte die SPD-Politikerin und sprach von einem "Signal an die Verleger". Es sei allerdings nicht vorstellbar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk heutzutage nicht die Möglichkeit habe, auch online bestimmte Dinge zu tun.

Reaktionen von ARD, ZDF und den Privatsendern

Es sind Äußerungen, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen vermutlich gut leben können. Entsprechend zufrieden äußerte sich die ARD-Vorsitzende Karola Wille am Freitag: "Wir haben heute ein deutliches Bekenntnis der Länder zu einem
starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seinem umfassenden
Auftrag für unsere Gesellschaft gehört", sagte die MDR-Intendantin. "Es ist gut, dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat und die veränderte Mediennutzung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zur Weiterentwicklung unserer Online-Möglichkeiten stellt."

Ähnliches war von ZDF-Intendant Thomas Bellut zu hören. "Es ist gut, dass die Spielräume für die öffentlich-rechtlichen Angebote im Netz erweitert werden sollen. Vor allem die Öffnung der Verweildauerregelung ist ein großer Schritt im Interesse des Publikums."

Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Privatsender-Verbands VPRT, begrüßte indes die Verschiebung der Entscheidung über den Telemedienauftrag von ARD und ZDF. "Jetzt darf die Chance nicht vertan werden, zunächst den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und dann erst die Entscheidungen zur Strukturreform der Anstalten zu treffen. Erst auf dieser Basis kann anschließend der Telemedienauftrag der Anstalten definiert werden. Der VPRT tritt dafür ein, ihn unter keinen Umständen auszuweiten. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation der privaten Medienangebote und damit auf die Vielfalt der deutschen Medienlandschaft."

Mehr zum Thema