Die "Bild" setzt auf ihrer Webseite inzwischen immer häufiger auf Bewegtbild - seit einiger Zeit auch regelmäßig auch mit Livestreams. Vor einem Monat erst wurde der wöchentliche Talk "Die richtigen Fragen" überarbeitet (DWDL.de berichtete). Mit "Bild live" geht man zudem immer dann online, wenn es gerade eine berichtenswerte Situation gibt. Diese beiden und einen weiteren Livestream ("Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer") hat die ZAK nun als Rundfunk eingestuft.

Das heißt, dass Axel Springer für die Streams eigentlich eine medienrechtliche Zulassung bräuchte. Die ZAK fordert den Verlag nun deshalb auch auf, innerhalb von zwei Wochen einen Antrag auf Zulassung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgen, werde man die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) bitten, die Streams zu untersagen. Laut der ZAK erfüllen die Streams die Anforderungen an Rundfunk, weil sie "regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind."

Bei Axel Springer kann man diese Sichtweise ganz offensichtlich nicht nachvollziehen. Gegenüber DWDL.de sagt ein Unternehmenssprecher: "Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den genannten Formaten von ‘Bild’ in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, da diese weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt sind noch entlang eines Sendeplanes verbreitet werden. Die Entscheidung der ZAK halten wir daher für unzutreffend." Sobald der Bescheid der mabb vorliege, der die Entscheidung der ZAK umsetze, werde man prüfen, wie man darauf reagiere, so der Sprecher.

Die ZAK hatte sich zuletzt vermehrt Online-Angeboten angenommen, die vermeintlich Rundfunk betreiben, allerdings noch keine Lizenz besitzen. Betroffen waren davon zuletzt vor allem einige Youtuber, der bekannteste Fall ist wohl der von PietSmiet. Die jungen Videomacher hatten nach einer ähnlichen Entscheidung der ZAK ihren 24-Stunden-Twitch-Kanal eingestellt (DWDL.de berichtete). Zuletzt wurde die Sensibilität unter den Machern für das Problem aber offenbar größer: So erteilte die LFK im März erstmals eine Lizenz an einen Facebook-Livestream.