Foto: DWDL.deAls ein hochrangiges zeitgeschichtliches Ereignis, an dem großes Interesse der Öffentlichkeit bestanden habe, sieht das Hanseatische Oberlandesgericht die Hochzeit von Günther Jauch im Jahr 2006 an. Das Gericht hat am Dienstag eine Klage von Jauchs Ehefrau Dorothea Sihler vollständig abgewiesen, die nach der Veröffentlichung von Fotos der Hochzeit in der Burda-Zeitschrift "Bunte" einen "Bereicherungsabgleich" in Höhe von 250.000 Euro, eine Geldentschädigung nach Ermessen des Gerichts, jedoch mindestens in Höhe von 75.000 Euro und die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung der Bilder gefordert hatte.

Mit der Entscheidung vom am Dienstag hat das Gericht ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Hamburg teilweise kassiert, in dem der Zeitschrift die weitere Verbreitung der Fotos untersagt und Sihler eine Entschädigung in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen wurde.
 

 
Das Gericht sah wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit an den Feierlichkeiten die bildliche Darstellung von der Pressefreiheit gedeckt. Eine Revision hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Bei Burda sieht man das Vorgehen Sihlers gegen die Veröffentlichung als Angriff auf die Pressefreiheit, der vom Gericht nun abgewehrt worden sei.
 
Sihler und Jauch sind allerdings nicht dafür bekannt, ihr Privatleben in der Öffentlichkeit auszubreiten. Dennoch ist das Gericht der Auffassung, die Hochzeit könnte wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit nicht zum Privatereingis deklariert werden. Das Urteil wird - auch wenn es sich auf einen konkreten Einzelfall beschränkt - wohl Musterwirkung für weitere rechtliche Auseinandersetzung Prominenter mit der Presse haben.