Grafik: DWDL.de; Logo: IVWBundle-Aktionen werden in Zeiten sinkender Auflagen bei Verlagsmanagern immer beliebter. Darin werden verschiedene Titel des Verlags zusammengepackt und dann zu einem günstigen Preis gemeinsam verkauft. Dass diese Exemplare trotzdem in der "harten Währung" der Einzelverkäufe gezählt wurden, war Konkurrenten wie Werbetreibenden ein Dorn im Auge.

Um dieses Auflagen-Tuning einzudämmen, hat die IVW nun neue Regeln für die Ausweisung der Bundle-Auflagen erlassen, die ab dem 1. Januar 2009 gelten werden, wie Hans-Günther Rüsch, bei der IVW für Auflagenkontrolle zuständig, gegenüber DWDL.de bestätigte. Im kommenden Jahr können nur noch die Exemplare des Titels als Einzelverkäufe gewertet werden, deren Einzelverkaufspreis vom Bundle-Preis voll abgedeckt ist.

Bei der Regelung für das zweite im Bundle enthaltene Heft muss zunächst vom gesamten Bundle-Preis der Preis für das voll gewertete Heft abgezogen werden. Beträgt die Differenz mehr als zehn Prozent des Copypreises des zweiten Heftes, so darf dieses als sonstiger Verkauf gewertet werden, andernfalls nur als Freistücke.

Daneben gibt es noch eine weitere Auflage: Die in Bundles verschickten Titel müssen gleichzeitig auch als separat erhältliche Hefte an die Händler geschickt werden. Die Menge der einzeln gelieferten Hefte muss dabei mindestens so hoch sein wie die der in Bundles gelieferten Exemplare.