Die Mühlen der Justiz mahlen manchmal ziemlich langsam - und in diesem Fall noch langsamer. Bereits Ende 2024 hatten ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde eingereicht, weil die Bundesländer der KEF-Empfehlung auf Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro nicht gefolgt waren. Zunächst war man auch in Karlsruhe noch optimistisch und kündigte eine Entscheidung für 2025 an - doch die kam nicht. An diesem Dienstag steht nun eine mündliche Verhandlung vor dem obersten Gericht an. Und die wird ganz entscheidend bei der Frage sein, wie viel Rundfunkbeitrag die Menschen künftig zahlen müssen. 

Die Ausgangssituation

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte bereits im Februar 2024 empfohlen, den Beitrag von 18,36 auf 18,94 Euro anzuheben. Die Bundesländer können sich nur geschlossen und mit einem sehr triftigen Grund dieser Empfehlung widersetzen. Eigentlich müssen sie zustimmen, damit soll die staatsferne Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen gewährleistet werden. Das sorgt in den Ländern regelmäßig für Unmut, aber so ist das Verfahren, das man sich einst selbst auferlegt hatte und das unter anderem 2021 durch das Bundesverfassungsgericht genauer definiert wurde. Einen triftigen Grund, da sind sich praktisch alle unabhängigen Beobachterinnen und Beobachter einig, haben die Bundesländer für ihre Weigerung, der KEF-Empfehlung zu folgen, nicht vorgelegt. ARD und ZDF haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt. 

Der Plan der Politik war es, den Rundfunkbeitrag für zwei Jahre, also bis Ende 2026, bei 18,36 Euro zu belassen und den Rundfunkanstalten in dieser Zeit den Zugriff auf gebildete Rücklagen zu ermöglichen. Dadurch, so hieß es, seien die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin auskömmlich finanziert. Danach sollte eine neue, vierjährige Beitragsperiode ab 2027 starten - das ist inzwischen aber längst hinfällig, eine entsprechende Reform scheiterte am Widerstand von Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt - übrigens weil ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde nicht zurückziehen wollten. Der Streit um den Rundfunkbeitrag fühlt sich manchmal an wie ein Hamsterrad.

Wie gut die Chancen für die eine oder die andere Seite stehen, ist nicht seriös vorherzusagen. In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht die Öffentlich-Rechtlichen häufig gestärkt und die Tatsache, dass sich die Bundesländer nicht an das vorgegebene Verfahren halten, ist ziemlich offensichtlich. Gleichzeitig wäre es nicht notwendig gewesen, eine mündliche Verhandlung zu führen. Karlsruhe hätte auch einfach entscheiden können, so war es 2021. Dass es nun doch zu einem Termin vor dem Gericht kommt, kann man also auch als Zeichen lesen, dass sich die Richterinnen und Richter nochmal genauer für die Argumente beider Seiten interessieren - also auch für die der Politik.  

In der Zwischenzeit…

Besonders interessant und komplex wird die Sache auch deshalb, weil die KEF in ihrem jüngsten Zwischenbericht eine weniger starke Anhebung des Rundfunkbeitrags empfohlen hatte. Statt 18,94 Euro soll dieser ab dem 1. Januar 2027 nur noch 18,64 Euro betragen. Das wären zwar immer noch mehr als jetzt, aber weniger als man eigentlich mal empfohlen hatte. Wenn die Erhöhung zu Beginn des kommenden Jahres kommt, wären die Öffentlich-Rechtlichen für die gesamte Beitragsperiode (2025-2028) bedarfsgerecht finanziert (DWDL.de berichtete). 

Das führt nun unter anderem dazu, dass die Politik die Zügel in der Theorie wieder selbst in der Hand hat. Man könnte die Erhöhung in diesem Jahr beschließen und hätte das Problem für die gesamte Beitragsperiode behoben. Nur: Die Bundesländer unternehmen aktuell nichts in diese Richtung. Im Gegenteil: Aus einzelnen Bundesländern sind weiterhin Stimmen zu hören, die sagen, man stehe für eine Erhöhung des Beitrags nicht zur Verfügung. Man muss also davon ausgehen, dass die Länder auch dieser KEF-Empfehlung nicht folgen werden. Aber sie hätten theoretisch noch Zeit. Nun ist die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht die Sache bewertet. Gleichzeitig sagt die KEF auch, dass ARD und ZDF aktuell nicht bedarfsgerecht finanziert sind. 

"Man kann nicht mehr davon ausgehen, dass das, was die KEF empfiehlt, umgesetzt wird. Deshalb befinden sich die Anstalten seit Jahren im Zustand der Planungsunsicherheit", heißt es aus ARD-Kreisen gegenüber DWDL.de. Und weiter: "Wenn die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,64 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen oder entsprechende Schritte in diese Richtung getätigt hätten, hätte zumindest eine konkrete Perspektive bestanden, dass Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Finanzierung schrittweise wiederhergestellt werden. Bei einer solchen Perspektive hätte das verfassungsgerichtliche Vorgehen noch einmal neu bewertet werden können. So bleiben wir aber auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angewiesen." Oder um es anders auszudrücken: Das Vertrauen zwischen Anstalten und Politik tendiert gegen null. 

Was macht Karlsruhe? 

Das Bundesverfassungsgericht hat verschiedene Möglichkeiten, in der Sache zu reagieren. 2021 erhöhte man den Rundfunkbeitrag auf die noch heute gültigen 18,36 Euro per Vollstreckungsanordnung, auch das könnte jetzt wieder passieren. Darauf hoffen auch ARD und ZDF, weil das der ewigen Hängepartie ein mehr oder weniger schnelles Ende bereiten würde und man vor allem endlich wieder Planungssicherheit hätte. Karlsruhe kann entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2027 auf die KEF-Empfehlung in Höhe von 18,64 Euro steigt. Aber auch eine vorherige Anhebung wäre möglich, dann würde sich der monatliche Beitrag wohl leicht ändern, die KEF hat dazu bereits ein entsprechendes Modell erstellt. Kommt die Erhöhung früher, fällt sie weniger hoch aus. Kommt sie später, höher. 

Karlsruhe könnte den Argumenten der Politik aber auch an der einen oder anderen Stelle folgen und auf eine Vollstreckungsanordnung verzichten. Stattdessen könnte man die Länder zum Handeln auffordern oder - auch das ist denkbar - ihnen auf ganzer Linie recht geben, dann wäre die Verfassungsbeschwerde hinfällig. Aber auch am Bundesverfassungsgericht dürften sie registriert haben, dass das aktuelle Beitragsfestsetzungsverfahren an seine Grenzen stößt - und das könnte noch weitere interessante Folgen haben. 

Die Richterinnen und Richter könnten nämlich auch Hinweise oder Anregungen geben, wie das Verfahren künftig für alle besser zu gestalten wäre. Es ist eher nicht davon auszugehen, dass Karlsruhe ein gänzlich neues Verfahren in Eigenregie installiert, aber das Gericht könnte zum Beispiel einen Weg aus der Einstimmigkeit ebnen oder die Länder auffordern, ein gänzlich neues Verfahren aufzusetzen. Die Einführung eines Widerspruchsmodells scheiterte zuletzt (DWDL.de berichtete). Wichtig ist zu wissen: Das Modell der Beitragsfestsetzung ist nicht Mittelpunkt des Verfahrens. Es ist dennoch gut möglich, dass Karlsruhe hier grundsätzliche Anmerkungen macht und Leitplanken setzt, damit sich in wenigen Jahren nicht wieder alle Beteiligten an gleicher Stelle treffen. 

Was machen ARD und ZDF?

Für ARD und ZDF ist die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht der vielleicht wichtigste Termin in diesem Jahr. Es geht nicht nur um die Höhe des Rundfunkbeitrags, sondern auch generell um die Frage, wie sehr früher festgelegte und durch das Verfassungsgericht bestätigte Regeln auch 2026 noch gelten. Die Öffentlich-Rechtlichen schlagen daher in höchster Besetzung in Karlsruhe auf: Neben zahlreichen Juristinnen und Juristen werden vor Ort nach DWDL.de-Informationen alle Intendantinnen und Intendanten der ARD - inklusive dem Vorsitzenden Florian Hager - erwartet, auch ZDF-Chef Norbert Himmler kommt. 

Für die ARD wird Florian Hager am Dienstag ein Eingangsstatement halten. Auf ihn dürften auch Rückfragen zukommen. Möglich aber auch, dass das Gericht MDR-Intendant Ralf Ludwig befragt. Der hat als ehemaliger Hauptabteilungsleiters Finanzen und ehemaliger Verwaltungsdirektor nicht nur einen guten Finanzbackground, er ist auch der Intendant innerhalb der ARD, der zuletzt einige massive Programmeinsparungen angekündigt hatte und diese direkt mit der ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Verbindung brachte (DWDL.de berichtete). 

Sollte das Bundesverfassungsgericht eine Anhebung des Rundfunkbeitrags auf das von der KEF empfohlene Niveau anordnen, wären die Öffentlich-Rechtlichen damit wohl sehr zufrieden. Sie haben dementsprechend auch eine Vollstreckungsanordnung beantragt. ARD und ZDF hätten wohl auch nichts gegen eine Neuordnung des Beitragsfestsetzungsverfahren, sollte die staatsferne Unabhängigkeit garantiert bleiben. Auch mit dem vor einiger Zeit geplanten Widerspruchsmodell hätten die Sender wohl kein Problem, weil es vor allem das Inkrafttreten der KEF-Empfehlung betraf. Bei darüber hinausgehenden Änderungen käme es wohl sehr darauf an, was sich konkret ändern soll. 

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen? 

Das weiß nur der liebe Gott. Zwar heißt es immer, dass Urteile innerhalb von drei Monaten nach der Verhandlung erfolgen sollen, aber das ist eben keine Pflicht. Dass die mündliche Verhandlung erst jetzt stattfindet, ist schon eine große Überraschung gewesen, weil alle wichtigen Fakten schon seit langer Zeit auf dem Tisch liegen. Bei den Öffentlich-Rechtlichen hoffen sie auf eine Entscheidung im Laufe des Jahres, damit der Rundfunkbeitrag spätestens zum 1. Januar 2027 auf das von der KEF empfohlene Niveau steigen kann. Das erscheint zeitlich realistisch, aber darauf festlegen will sich niemand.

Politischen Sprengstoff bietet die nahende Entscheidung des Verfassungsgericht auch für die Landtagswahlen im Herbst, weil die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen hat, stimmenstärkste Partei zu werden. Und die AfD hat sich ganz klar gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner aktuellen Form ausgesprochen.

Ein Blick in die Glaskugel

Die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte sich noch als Bumerang für die Politik erweisen. Mal abgesehen davon, dass der Rundfunkbeitrag auf Basis der neuen KEF-Empfehlung ab 2027 weniger hoch ausfallen soll als zuletzt angenommen, könnte er ab 2029 umso deutlicher steigen. Dann werden zwar die möglichen Einsparungen durch den Reformstaatsvertrag schlagend, gleichzeitig gibt es durch die Nicht-Erhöhung der ursprünglichen Empfehlung aber auch keine Sonderrücklage, in denen die jetzt erzielten Mehrerträge geflossen wären. Diese hätten in der neuen Beitragsperiode beitragsdämpfend gewirkt. Nun sind die Mehrerträge schon in die neue Empfehlung ab 2027 eingeflossen.