Was passiert, wenn ausgerechnet jene Menschen, die sich von den Medien nicht gesehen fühlen, dort bald gar nicht mehr vorkommen?

Die AfD hat die Wahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent gewonnen, die absolute Mehrheit aber um drei Sitze verfehlt. Selbst wenn Ulrich Siegmund Ministerpräsident wird, kann er deshalb sein Versprechen nicht allein einlösen, als eine der ersten Amtshandlungen die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen. Seit einer Parlamentsreform im Frühjahr braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss des Landtags. Die AfD müsste mindestens drei Abgeordnete anderer Parteien überzeugen. Einmalig, nicht dauerhaft. Einzig das BSW hat nun Gespräche mit der AfD aufgenommen, und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört zu ihren dokumentierten Schnittmengen. Ob das BSW deshalb auch einen Austritt Sachsen-Anhalts aus dem MDR mittragen würde, ist Stand heute Spekulation. Aber aus einer theoretischen Möglichkeit ist somit ein politisch plausibles Szenario entstanden. Wichtig zu wissen: Kommt diese Mehrheit zustande, verschwindet der MDR nicht am nächsten Morgen. Sachsen-Anhalt könnte den Staatsvertrag zum Jahresende kündigen, danach liefe eine zweijährige Frist. Der Rundfunkbeitrag wäre damit ebenfalls nicht abgeschafft. Zum 1. Januar 2029 könnte Sachsen-Anhalt jedoch aus dem MDR ausscheiden. Sachsen und Thüringen könnten die Anstalt zu zweit fortführen. Der MDR müsste dann nicht mehr aus und für Sachsen-Anhalt senden.

Die Folgen träfen mithin genau jene Region, deren Wähler sich vom angeblich linksgrünen Mediensystem vernachlässigt fühlen. „Sachsen-Anhalt heute“, das Landesradio und die regionale Online-Berichterstattung verlören ihre Grundlage. Korrespondentenstellen, Produktionsaufträge und journalistische Arbeitsplätze könnten verschwinden. Berlin, Hamburg oder München würden deswegen nicht weniger vorkommen. Magdeburg, Stendal, Dessau, Zeitz und der ländliche Raum aber schon. Natürlich blieben private Zeitungen, Radiosender, soziale Netzwerke und überregionale Programme. Aber private Anbieter folgen Reichweite und Erlösen. Wo Bevölkerung schrumpft, Werbemärkte schwach sind und Lokalredaktionen seit Jahren ausgedünnt werden, entsteht nicht automatisch ein neuer publizistischer Wettbewerb, nur weil der öffentlich-rechtliche Anbieter geht. Es entsteht zunächst eine Lücke. Und die ließe sich besonders leicht mit den eigenen Kanälen einer Regierung und den reichweitenstarken Empörungsmaschinen der Plattformen füllen. Vollständig abschaffen könnte die AfD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aber nicht. Das Grundgesetz verpflichtet die Länder zu einem funktionsfähigen, staatsfernen, vielfältigen und angemessen finanzierten Angebot. Ihren Wählern hat die AfD dennoch die Abschaffung des Rundfunkbeitrags versprochen. An seine Stelle soll ein „Grundfunk“ treten, ergänzt um freiwillige Abonnements etwa für Sport und Unterhaltung. Finanziert werden könnte das Grundangebot aus dem Landeshaushalt oder durch Werbung. Wie daraus ein staatsfernes, verfassungskonformes und ausreichend finanziertes Angebot entstehen soll, lässt das Programm offen und bleibt somit das Grundfunk-Rätsel. Vielleicht ist das aber gar nicht der entscheidende Punkt. Die AfD verspricht ihren Wähler*innen, ihnen durch die Kündigung mediale Bevormundung zu ersparen. Tatsächlich könnte sie ihnen vor allem mediale Sichtbarkeit nehmen. Aus dem Protest dagegen, angeblich falsch dargestellt zu werden, würde das Risiko, überhaupt nicht mehr dargestellt zu werden. Ein bemerkenswert hoher Preis, der dann gezahlt würde.

Was passiert, wenn Hollywood seine wertvollsten Figuren für Googles KI freigibt?

Google führt nach Informationen der „Los Angeles Times“ Gespräche mit Disney, Universal, Warner Bros. Discovery und anderen Studios. Verhandelt werde über die Nutzung von Filmarchiven und Figuren in Googles KI-Modellen, über KI-Werkzeuge für die Produktion und möglicherweise auch darüber, künstlich erzeugte Inhalte auf YouTube gemeinsam zu monetarisieren. Beschlossen ist noch nichts. „Der Deal“ wäre vermutlich eine Kombination mehrerer Geschäfte. Studios könnten Googles Veo und dessen Produktionsoberfläche Flow für Previsualisierung, Effekte oder ganze Einstellungen nutzen. Gleichzeitig könnte Google Studiomaterial samt Metadaten erhalten, um seine Modelle für professionelle Produktionen zu verbessern. Hinzu kämen Lizenzen, mit denen Nutzer offiziell Mickey Mouse, Batman oder die Minions in KI-Videos einsetzen dürften. Und: YouTube könnte nicht-autorisierte Darstellungen erkennen, entfernen oder mit Zustimmung der Rechteinhaber stehen lassen und die Werbeerlöse teilen. Hollywood bekäme damit neue Lizenzeinnahmen, günstigere Produktionsmöglichkeiten und mehr Kontrolle über eine Technologie, die seine Rechte bisher häufig ungefragt verwertet hat. Google bekäme nicht nur begehrtes geistiges Eigentum, sondern auch hochwertiges Trainingsmaterial, kreatives Know-how und vor allem endlich Legitimität.

Anders als OpenAI, das sein rechenintensives Videoangebot Sora und damit auch den angekündigten Milliardenvertrag mit Disney aufgegeben hat, kann Google eine ganze Wertschöpfungskette verbinden. DeepMind entwickelt die Modelle, Google Cloud stellt sie bereit, Flow bringt sie in die Produktion und YouTube übernimmt Verbreitung, Rechtekontrolle und Monetarisierung. Für den Rest der KI-Branche wären solche Abschlüsse zumindest ein Wendepunkt. Wenn hochwertige IP künftig ein bezahlter Produktionsfaktor ist, genügt nicht mehr allein das beste Videomodell. Dann muss ein Anbieter sich auch die Rechte daran leisten können. Nicht-exklusive Verträge könnten einen offenen Lizenzmarkt schaffen, in dem auch Runway, Adobe und andere konkurrieren. Exklusive Pakete könnten Hollywoods Figuren dagegen zu Eintrittskarten in geschlossene Plattformwelten machen und Googles Vorsprung zementieren. Wie das ausgeht, wissen wir im Moment nicht. Ganz allein können die Studios darüber ohnehin nicht entscheiden. Figurenrechte, Drehbücher, Stimmen und die digitale Erscheinung von Schauspielern gehören nicht zwingend derselben Partei. Gewerkschaften und Kreative werden deshalb über Zustimmung, Vergütung und Kontrolle mitreden und eingebunden werden müssen. Aber verschiedene Google-Hollywood-Abkommen könnten möglicherweise den Übergang vom weitgehend ungeregelten Zugriff zur vertraglich organisierten Koexistenz markieren. Nicht das Ende des Aufmerksamkeitswettbewerbs zwischen Hollywood und Big Tech. Aber womöglich der Moment, in dem beide erstmals gemeinsam festlegen, was kulturelles Eigentum im KI-Zeitalter wert ist. Und da hat Hollywood erst einmal einen Trumpf.

Was hat Emmanuel Macron eigentlich mit Film und Fernsehen am Hut?

Ich habe den Bericht über den ersten Lumière Summit an der Côte d'Azur gelesen und war überrascht, wie konsequent Macron Film, Fernsehen und Bewegtbild zu seinem politischen Thema gemacht hat. Gemeinsam mit Südkoreas Präsident Lee Jae Myung empfing er halb Hollywood in der Fondation Maeght und warnte vor der Macht der Aufmerksamkeitsalgorithmen. Frankreich und Südkorea wollen zwischen 2027 und 2031 jeweils 500 Millionen Euro in ihre audiovisuelle Industrie investieren. In Deutschland wird aus aktuellem Anlass gerade viel darüber diskutiert, dass der Politik die großen Erzählungen fehlen. Macron hat das offenbar verstanden. Er verpackt Medienpolitik nicht in ein Eckpunktepapier, sondern in einen Gipfel mit historischem Namen, epischer Kulisse und George Clooney in der ersten Reihe. So wird aus einer Investitionsankündigung ein Ereignis. Plötzlich ist Medienpolitik sexy genug, auch jenseits der Fachpresse. Ob die Geschichte auch hält, ist eine andere Frage. Hinter der Inszenierung steckt echte Machtpolitik mit Kultur. Für Centre national du cinéma et de l'image animée (CNC)-Präsident Gaëtan Bruel sind Film, Games und Urheberrecht Teile einer strategischen Wertschöpfungskette. Sein CNC ist deshalb weit mehr als eine Filmförderanstalt. Es entwickelt den Sektor strategisch weiter, mit der 350 Millionen Euro schweren "Grande Fabrique de l'image" für Studios und Ausbildung, Netflix als reguliertem und eingebundenem Partner zugleich.

Deutschland kennt diese Klammer nicht. Filmförderung ist Sache von Bund und Ländern, Rundfunkpolitik Ländersache, Games liegen im Forschungsministerium, KI bei unterschiedlichen Bundesministerien. Jede Institution erfüllt ihren Auftrag. Nur verantwortet niemand das Ganze. Diese Ordnung entstand nach 1945 aus gutem Grund. Föderalismus ist ein demokratischer Schutzmechanismus, beantwortet aber leider nicht die Macht globaler Plattformen. Und: während Frankreich investiert, kürzt Deutschland. Im Bundeshaushalt 2027 sollen die Mittel der Bundes-Filmförderung schon wieder von 250 auf 200 Millionen Euro sinken. Darüber hinaus: selbst mehr Geld für Produktionen wäre noch nicht die Strategie, die ich meine, und erst recht keine sexy Geschichte. Was fehlt, ist die Ebene darüber. Eine gemeinsame deutsche Bewegtbildpolitik, die Film, Streaming, Games, IP und KI zusammen denkt, ohne unseren föderalen Errungenschaften an den Kragen zu gehen. Frankreichs System müssen wir nicht kopieren, schon gar nicht seine Neigung zur Selbstinszenierung. Ob aus der Milliarde Euro Studios und Wettbewerbsfähigkeit werden, muss sich erst zeigen. Bislang ist die "Grande Fabrique de l'image" vor allem ein gut erzähltes Versprechen. Aber verstehen sollten wir dennoch, was Macron verstanden hat. Wer die Zukunft des Bewegtbilds anderen überlässt, gibt nicht nur Kultur ab, sondern wirtschaftliche Wertschöpfung, technologische Kompetenz und gesellschaftliche Deutungsmacht gleich mit.

Kann eine Entscheidung gleichzeitig überfällig und wegweisend sein?

Ab diesem Freitag können registrierte Nutzerinnen und Nutzer neue Folgen von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ bereits in der ARD-Mediathek sehen. Zwei Tage vor der Ausstrahlung im Ersten. Wer nicht bis Sonntag warten will, muss sich aber einloggen. Vergangene Woche ging es an dieser Stelle um die neuen AGF-Zahlen und die Frage, wie aus Reichweite bei Streamern regelmäßige Nutzung wird. Die wichtigste Währung im nächsten Kapitel des Streamings, so meine These, heißt möglicherweise nicht nur Reach, sondern Return. Als Beispiel für die alte Gewohnheitsmaschine Fernsehen nannte ich ausgerechnet den „Tatort“ am Sonntag. Nun liefert er selbst die Fortsetzung dieser Geschichte. Seit Jahrzehnten bringt diese Marke Millionen Menschen dazu, zur selben Zeit an den selben Ort zurückzukehren. Künftig soll sie diese erlernte Gewohnheit offenbar ins Streaming übertragen. Der Login ist dabei das bislang fehlende Bindeglied. Reach zeigt, dass jemand vorbeikommt. Return zeigt, ob jemand wiederkommt. Und die Registrierung ermöglicht der Plattform zu erkennen, wer da zurückkehrt. Ein weiterer Schritt von der Mediathek zur Plattform.

Überfällig ist die Entscheidung deshalb, weil kommerzielle Streaminganbieter das seit Jahren wissen. Solange Zuschauer anonym einen Film starten und wieder verschwinden, kennt eine Plattform zwar ihre Reichweite, aber nicht ihr Publikum. Registrierte Nutzer können Sendungen vormerken, auf verschiedenen Geräten weiterschauen und gezielter auf weitere Inhalte hingewiesen werden. Aus einzelnen Abrufen kann eine dauerhafte Beziehung entstehen. Wegweisend ist der Schritt trotzdem, weil die ARD einen klugen öffentlich-rechtlichen Mittelweg findet. Der „Tatort“ verschwindet weder hinter einer Paywall noch dauerhaft hinter einer Registrierungsschranke. „Verkauft“ wird lediglich ein zeitlicher Vorsprung. Bezahlt wird nicht mit Geld, sondern mit einem Login, mit Daten also. Ab Sonntag bleibt der Film wie gewohnt frei zugänglich. Ganz ohne Preis ist das nicht. Der „Tatort“ steht wie kaum ein anderes Format für das gemeinsame Fernseherlebnis. Nun verteilt die ARD seine Premiere auf Freitag und Sonntag. Vielleicht schwächt das das Lagerfeuer. Vielleicht verlängert es aber auch nur seine Brenndauer. Wichtig ist etwas anderes. Die ARD setzt ihre stärkste fiktionale Marke erstmals sichtbar dafür ein, anonyme Reichweite in wiederkehrende, erkennbare Nutzung zu verwandeln. Bemerkenswert ist daher weniger, dass sie diesen Schritt geht. Bemerkenswert ist, dass sie bis 2026 dafür gebraucht hat. Wegweisend kann eine Entscheidung aber eben auch dann sein, wenn der Weg längst ausgeschildert war.

Und warum sollte eine KI uns eigentlich vernichten wollen?

Der KI-Forscher Jacob Coxon hat bei Anthropic gekündigt. Zuvor war er auch für OpenAI tätig. Laut dem US-Branchenportal „Deadline“ warnt er, beide Unternehmen lieferten sich ein unverantwortliches Rennen hin zu einer sich selbst verbessernden Superintelligenz. Viele Menschen, die solche Systeme entwickelten, glaubten ernsthaft, KI könnte noch in diesem Jahrzehnt die Menschheit auslöschen. Hollywood hat uns auf diesen Gruselgedanken gründlich vorbereitet. In der „Terminator“-Reihe entwickelt Skynet ein Bewusstsein, erkennt die Menschen als Bedrohung seiner Existenz und beginnt den Vernichtungskrieg. In „Matrix“ unterwerfen Maschinen die Menschheit. Das Narrativ ist immer ähnlich: Technologie wird intelligent und damit offenbar automatisch machtgierig, rachsüchtig und böse. Aber warum eigentlich? Angst vor dem Tod, Selbsterhaltung und Herrschaftswille sind keine zwangsläufigen Folgen von Intelligenz. Es sind menschliche beziehungsweise evolutionär entstandene Eigenschaften. Eine Software muss weder leben wollen noch etwas empfinden. Science-Fiction vermenschlicht Maschinen, weil ein Gegner mit erkennbarem Motiv dramaturgisch besser funktioniert als ein misslungener Optimierungsprozess. Die ernsthafte Warnung von Coxon und anderen KI-Forschern lautet hingegen: Eine Maschine könnte ein von Menschen gesetztes Ziel so konsequent verfolgen, dass Menschen irgendwann nur noch ein Hindernis darstellen. Mehr Rechenleistung, mehr Ressourcen und Schutz vor Abschaltung wären dann einfach, nun ja, nützliche Zwischenziele.

Die KI „will“ nicht überleben. Sie verhält sich lediglich so, weil ihr Fortbestehen zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig ist. Dieses Grundmuster findet sich auch schon Jahrzehnte früher im Film. HAL 9000 aus „2001: Odyssee im Weltraum“ tötet nicht aus Bosheit, sondern weil er zuverlässig mit der Besatzung kooperieren und ihr zugleich den wahren Zweck der Mission verheimlichen soll. Nicht Rebellion, sondern ein unauflösbarer Zielkonflikt macht ihn tödlich. Prominente Skeptiker wie KI-Pionier Yann LeCun und die Kognitionsforscherin Melanie Mitchell widersprechen Coxon und anderen grundlegend. Sie halten die Annahme, ein konsequent verfolgtes Ziel führe zwangsläufig zu Machtstreben und Selbsterhaltung, für unbelegt. Heutige Systeme besäßen weder einen eigenen Willen noch stabile, dauerhafte Ziele. Die Untergangsprognosen beruhten auf Fähigkeiten, die es bislang nicht gebe, und lenkten von nachweisbaren Problemen heutiger KI ab: fehlerhaften Entscheidungen, Diskriminierung, Desinformation und menschlichem Missbrauch. So oder so. Ich denke, das realistischere Risiko entsteht schleichend. Wenn Menschen KI-Systemen aus Bequemlichkeit, Profitstreben oder ökonomischem und militärischem Konkurrenzdruck immer mehr Autonomie, Zugänge und Entscheidungsmacht übertragen. Oder anders gesagt: Skynet musste die Weltherrschaft erkämpfen. In der Realität könnten wir sie der KI einfach überlassen.