Wie das Kammergericht Berlin mitteilt, hat der 12. Zivilsenat eine der Richterinnen beim Prozess zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg und dessen ehemaliger Intendantin Patricia Schlesinger wegen der Besorgnis der Befangenheit vom weiteren Prozess ausgeschlossen. Die Richterin hatte selbst angezeigt, dass sie früher eine Nachbarin Schlesingers war und persönlichen Kontakt zu ihr hatte.

Ob eine Parteilichkeit dadurch tatsächlich gegeben wäre, ist nicht entscheidend, schon der Anschein möglicher fehlender Objektivität sei zu vermeiden, teilte das Gericht nach seiner Entscheidung mit. Die Entscheidung war ohne Beteiligung der betroffenen Richterin gefällt worden. Sie wird nun durch einen vorgesehenen Vertreter oder eine vorgesehene Vertreterin ersetzt. 

Der RBB und Patricia Schlesinger streiten vor Gericht um hohe Summen. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert war, hatte das Gericht Mitte Juli ein Urteil gesprochen, bei dem beide Seiten einen Teilerfolg erzielten. Beide Seiten waren gegen das Urteil dann in Berufung gegangen.

Das Urteil besagt, dass der RBB Schlesinger ein Ruhegeld in Höhe von 18.400 Euro zahlen muss - das allerdings zunächst nur für einen Monat. Gleichzeitig wurde entschieden, dass Schadenersatzforderungen des Senders gegen die Ex-Intendantin mit Blick auf Bonuszahlungen und eine ARD-Zulage grundsätzlich gerechtfertigt seien, ein genauer Betrag wurde jedoch nicht festgelegt. Das Gericht urteilte zudem , dass Schlesinger unter anderem im Zusammenhang mit Reisekosten rund 24.200 Euro Schadenersatz an den RBB zahlen muss. Vom Verfahren abgekoppelt worden war der gesamte Komplex rund ums Digitale Medienhaus. Hier fordert der RBB allein fast 13 Millionen Euro von der Ex-Intendantin.