Bild: BR/InfafilmDer Streit um Pumuckl geht in die nächste Runde. Schon seit geraumer Zeit begegnen sich Barbara von Johnson und Ellis Kaut vor Gericht. Von Johnson hatte den Pumuckl 1965 in einem von Pumuckl-Autorin Ellis Kaut initiierten Wettbewerb erstmals gezeichnet. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Pumuckl nur als Hörspiel. Johnson erlaubte die Verwendung für eine TV-Serie, nicht aber für Kinofilme und ähnliches. Offiziell wurde er für den Kinofilm 1982 auch nicht mehr verwendet, weil er von anderen Zeichnern überarbeitet worden war.

Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht München aber bereits 2005 nicht an, da der Pumuckl weiterhin die typischen Merkmale behalten habe. Im Oktober 2006 entschied das Gericht dann, dass der Bayerische Rundfunk und seine Produktionsgesellschaft alle Nutzungen unterlassen muss, die die Klägerin, also Frau von Johnson, nicht ausdrücklich eingeräumt habe - Pumuckl TV und der Kinofilm dürfen seither nicht mehr ausgestrahlt werden. "Pumuckl TV" heißt seitdem "Kobold TV".

Nun treffen sich die beiden Kontrahentinnen in Kürze erneut vor Gericht. Zur Verhandlung steht diesmal, ob der Pumuckl eine Freundin haben oder gar heiraten darf, oder eben nicht. Stein des Anstoßes: Barbara von Johnson unterstützt einen Kindermalwettbewerb, bei dem eine Freundin für Pumuckl gesucht wird. Von Johnson habe laut Gericht in einem Münchener Lokalsender gesagt, der Pumuckl hätte es nach 43 Jahren Unfug verdinet, eine Freundin zu bekommen.


Ellis Kaut sieht sich dadurch in ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. Sie will mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass von Johnson den Wettbewerb nicht mehr unterstützen darf, "soweit damit der Eindruck erweckt werde, die Antragsgegnerin habe Einfluss auf die weitere Entwicklung der Literarfigur des Pumuckl".

In der Antragsschrift heißt es wörtlich: "Der Pumuckl ist und bleibt ein Nachfahre der Klabauter, also ein Geistwesen. Grundsätzlich haben Geistwesen kein ausgeprägtes Geschlecht. Sie werden nicht geboren, sie wachsen nicht, sie werden genetisch nicht alt. Sie sind grundsätzlich unsichtbar, aber nicht unhörbar. Sie treiben gute oder auch böse Späße. Diese Späße sind ohne Sexualität. Auch der von der Antragstellerin geschaffene Pumuckl ist ein reines Kind der Phantasie, ein Geistwesen; er muss deshalb innerhalb dieses Wesens bleiben. Geister sterben so wenig wie sie heiraten." Eine Hochzeit widerspreche demnach dem Charakter, den Ellis Kaut der Figur Pumuckl gegeben habe.

Von Johnson hält dagegen, sie habe keineswegs vor, an einer Fortsetzung der Pumuckl-Geschichten im bekannten Milieu oder mit neuen Personen mitzuwirken. Ihr stehe es aber als grafischer Urheberin zu, sich mit der von ihr geschaffenen Figur auseinanderzusetzen. "Mit dem Malwettbewerb sollen Kinder mit der Frage konfrontiert werden, wie eine Partnerin des „Pumuckl“, also letztlich ein Synonym der inneren Anima im Kind, zeichnerisch aussehen könnte", so von Johnsons Anwalt im Vorfeld des Rechtsstreits.

Verhandelt wird der Streit nun am 26. April von den inzwischen wohl zu Pumuckl-Experten gewordenen Richtern am Landgericht München I.