Die geplanten Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz fallen voraussichtlich doch nicht so einschneidend aus wie gedacht. Vor wenigen Wochen berichtete DWDL.de über die Pläne der bayerischen Staatsregierung, die eine Welle von Kritik auslösten. Auch beim Bayerischen Rundfunk war man unzufrieden mit den geplanten Änderungen, auch wenn man das öffentlich noch nicht so sehr artikulierte. Nun reagiert die Staatsregierung jedoch auf die Kritik und kündigt Änderungen am Gesetzentwurf an. 

So kündigte der bayerische Medienminister Florian Herrmann am Donnerstag vor dem Rundfunkrat des BR an, dass es zwar weiterhin eine "Informationsquote" in Höhe von 60 Prozent für das BR Fernsehen geben soll. Neben der reinen Information sollen dazu aber auch die Bereiche Kultur und Bildung zählen. Am ursprünglichen Entwurf war kritisiert worden, dass mit der Information ein Bereich gegenüber anderen, die ebenfalls zum Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehören, wesentlich höhergestellt worden wäre. Außerdem war bislang unklar, was die Regierung in Bayern überhaupt als Information versteht - und was möglicherweise noch darunter fällt.

Massive Kritik erhielten die Politikerinnen und Politiker in Bayern auch für ihr Vorhaben, dem BR vorzuschreiben, "keine politischen oder gesellschaftlichen Gestaltungsziele verfolgen" zu dürfen. Diese Regelung steht im direkten Gegensatz zum Medienstaatsvertrag, wo unter anderem festgehalten ist, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern" fördern sollen.

Der Begriff "Gestaltungsziele" soll nun komplett gestrichen werden. Stattdessen wird das Wording so ausfallen: "Das Gesamtprogramm darf nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen." Damit wird man in München beim BR wohl deutlich besser leben können. 

Änderungen am Bayerischen Rundfunkgesetz wurden nötig, weil der Reformstaatsvertrag Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten war. Die seither hier geltenden Regelungen müssen nun auch jeweils in Landesrecht gegossen werden, das betrifft unter anderem die Zahl der Radiosender. In Bayern will man die Reform aber auch für darüber hinausgehende Änderungen nutzen. Im BR-Rundfunkrat äußerten sich am Donnerstag nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa einzelne Vertreter in ersten Reaktionen positiv zur Richtung der Änderungen, die Florian Herrmann in Aussicht gestellt hat. 

"Wir reagieren natürlich auf die Dinge, die in Anhörungen von Verbänden an uns herangetragen werden", erklärte Herrmann laut BR24 in Bezug auf die zuvor geäußerte Kritik an den Plänen. Wann der Gesetzentwurf in seiner endgültigen Fassung in den Landtag eingebracht wird, ist aktuell noch nicht klar.