Am Dienstag ist lange vor dem Bundesverfassungsgericht über die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags diskutiert worden. Zur Erinnerung: ARD und ZDF hatten 2024 Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die 16 Bundesländer der KEF-Empfehlung nicht gefolgt waren. Erschwerend kommt im aktuellen Verfahren hinzu, dass die KEF mittlerweile eine neue Empfehlung ausgesprochen hat, der Rundfunkbeitrag soll weniger stark steigen und auch erst ab 2027 (DWDL.de berichtete) - und hier setzte die Kommission die Länder plötzlich wieder in eine entscheidende Position.
Wenn die Länder bis zum Ende dieses Jahres nämlich entscheiden, die KEF-Empfehlung umzusetzen, dann wären ARD und ZDF für die gesamte Beitragsperiode (2025-2028) bedarfsgerecht finanziert und ihre Verfassungsbeschwerde wohl gegenstandslos. Aber: Die Länder haben bislang nicht den Eindruck gemacht, die neue Empfehlung umzusetzen. Sachsen-Anhalts Staatsminister Rainer Robra hat bei der Verhandlung am Dienstag dann auch eingeräumt, dass die Länder die KEF-Empfehlung vor 2027 nicht mehr umsetzen werden. In seiner Begründung war Robra überraschend freimütig.
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Rainer Robra
Rainer Robra machte damit in einer bemerkenswert offenen Art und Weise klar, dass es bei der Frage des Rundfunkbeitrags um politische und nicht etwa um verfassungsrechtliche Gedanken oder gar angebliche Akzeptanzprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht. "Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen", erklärte Robra. Es stelle sich zudem die Frage, "ob es so klug war, die Verantwortung über den Rundfunkbeitrag den Ländern aufzubürden", so Robra laut KNA weiter. Oder mit anderen Worten: Man will der AfD im Wahlkampf nicht noch zusätzliche Munition mit an die Hand geben. Es ist eine Argumentation, die keine Überraschung ist, die man in einer solchen Offenheit von einem deutschen Politiker aber noch nie gehört hat.
"Bei aller Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen die Länder auch darauf achten, dass sie sich nicht selbst umbringen."
Rainer Robra, Staatsminister sowie Chef der Staatskanzlei und Minister für Kultur in Sachsen-Anhalt
Damit steht auch die Frage im Raum, wie das aktuelle Verfahren der Beitragsfestsetzung verändert werden muss, damit sich die Beteiligten nicht künftig regelmäßig in Karlsruhe treffen. Spannend dürfte nun werden, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Haltung der Länder reagiert. Mit einem Urteil ist erst in einigen Wochen oder gar Monaten zu rechnen, die Richter hatten am Dienstag zahlreiche Fragen sowohl an die Länder als auch an ARD und ZDF. Es ging nicht nur um die genaue Argumentation der Länder zur Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags, sondern auch um die vielzitierte Sonderrücklage und eine mögliche Vollstreckungsanordnung durch das Gericht. Auch die neue KEF-Empfehlung für die Zeit ab 2027 war Thema in der Verhandlung.
Urteil lässt auf sich warten
Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mündlichen Verhandlung nach Angaben der dpa, es seien schwierige Fragen zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Abweichung von der KEF-Empfehlung zu klären. Weitere gesellschaftlich diskutierte verfassungsrechtliche Fragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wie etwa die Meinungsvielfalt seien jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In welche Richtung Karlsruhe tendiert, zeichnete sich am Dienstag noch nicht ab.
ZDF-Intendant Norbert Himmler verwies in der Verhandlung unter anderem auf die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im KI-Zeitalter sowie die Dominanz globaler Tech-Konzerne. Der Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks habe "unmittelbar demokratiesichernde Bedeutung", so Himmler. Ohne eine bedarfsgerechte Finanzierung seien die Herausforderungen nicht zu meistern. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager erklärte in einem Pressestatement, weshalb man die Rundfunkfreiheit verletzt sieht: "Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch unabhängig und staatsfern finanziert sein", so Hager. Dafür gebe es ein verfassungsrechtlich gestütztes Verfahren. "Die Bundesländer haben dieses Verfahren nicht eingehalten".
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